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Das braucht''s beim Gebrauchten / Der ADAC gibt wichtige Tipps für den Autokauf im Internet, beim Händler und von privat und zeigt die größten Fallen

ID: 1203708


(ots) -
Frühlingszeit ist auch Autokaufzeit. Rund jeder sechste Deutsche
plant laut einer Umfrage von TNS Infratest in diesem Jahr einen
Autokauf. Gut die Hälfte der Kaufinteressenten liebäugelt mit einem
Gebrauchten. Der ADAC nennt die wichtigsten Fakten für den Autokauf.

Je genauer der Käufer weiß, welches Fahrzeug er zu welchem Preis
er erwerben will, desto geringer ist die Gefahr von Angeboten
"verführt" zu werden. Weiter gilt: Immer auf die Seriosität des
Verkäufers achten; mittels ADAC-Checkliste fürs Prüfen des Fahrzeugs
und mittels ADAC Kaufvertrag die größten Fehler vermeiden; nie auf
eine Probefahrt verzichten; bei verlockenden Angeboten größte
Vorsicht walten und sich nicht unter Druck setzen lassen; immer erst
bei Fahrzeugübergabe bezahlen.

Kauf von privat: Beim Kauf von privat sollte man bedenken, dass
sich in den meisten Fällen zwei Laien gegenüberstehen. Es ist also
immer zu hinterfragen, ob der Verkäufer einen vertrauenswürdigen
Eindruck erweckt, etwa ob er konkrete Fragen mit Floskeln beantwortet
oder nicht bereit ist, mündliche Zusagen schriftlich zu bestätigen.

Auch die Fahrzeugdokumente können wichtige Hinweise auf die
Seriosität des Verkäufers liefern, z.B. wenn kein oder nur ein
lückenhaftes Inspektions-Scheckheft vorliegt. Beim Prüfen des
Fahrzeugs sollte man bei einem Rundgang möglichen kaschierten Mängeln
nachgehen. Ein nicht gewaschenes Fahrzeug erschwert die Kontrolle der
Karosserie-Oberfläche. Sind etwa die Reifenflanken mit schwarzer
Reifenfarbe geschwärzt, können damit Alterungsspuren der Reifen
kaschiert worden sein. Glänzt im Motorraum alles wie neu, könnten
Leckstellen verheimlicht werden.

Der ADAC hat dafür auf seiner Homepage eine umfangreiche
Checkliste eingestellt, die dem Verbraucher Sicherheit beim Prüfen




des Fahrzeugs gibt, von der ersten Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer
bis zur Probefahrt.

Zudem ist es ratsam, bei der Beurteilung eine zweite kundige
Person (idealerweise einen Experten) mitzunehmen. Weiter rät der
ADAC, sich schon im Vorfeld eine Übersicht über alle Schwachpunkte
des gewünschten Modells zu verschaffen. Dafür stellt der Club unter
www.adac.de umfangreiche Informationen zur Verfügung.

Um ein Restrisiko einzuschränken, sollte der potenzielle Käufer
Wert darauf legen, dass das Fahrzeug z.B. in einem der
ADAC-Prüfzentren, von einem ADAC-Vertragssachverständigen oder in
einer Werkstatt seines Vertrauens geprüft wird. Ein seriöser
Verkäufer sollte damit kein Problem haben.

Ebenso wie der Händler muss ein privater Verkäufer grundsätzlich
für Sachmängel haften, er kann diese Haftung im Vertrag jedoch
vollständig ausschließen. Fast alle im Handel erhältlichen Vordrucke
enthalten einen entsprechenden Ausschluss. Ansprüche können dann nur
hergeleitet werden, wenn ein Mangel nachweislich arglistig
verschwiegen wurde oder der Verkäufer (am besten schriftlich)
bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs bestätigt hat (z.B. Zubehör,
Unfallfreiheit). Ein solcher Haftungsausschluss ist nicht zulässig,
wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist und den Wagen an eine
Privatperson verkauft. Beim Verkauf von Unternehmer an Unternehmer
ist der Ausschluss erlaubt.

Kauf beim Händler: Der Kauf beim Händler bietet den Vorteil, dass
dieser dem privaten Käufer gegenüber mindestens ein Jahr für
Sachmängel haften muss. Die Frage der Mangelhaftigkeit muss aber
immer anhand des Einzelfalls geklärt werden. Vor einer längeren
Anfahrt sollte der Verkäufer schriftlich bestätigen, dass das
Fahrzeug noch bei ihm steht. Ratsam ist es, die Suche nicht auf ein
Wochenende oder kurz vor den Feierabend zu legen, wenn Zeitdruck
herrscht.

Anzeichen für die Seriosität eines Händlers können sein, dass es
sich um einen Markenhändler handelt oder er das Zusatzzeichen
"Meister des ZDK" führt. Wichtig ist, dass der Text des Inserats und
die mündlichen Aussagen mit dem schriftlichen Kaufvertrag
übereinstimmen. Der Käufer sollte also diesen genau lesen.

- Händler sprechen mögliche Mängel nicht immer von sich aus an; im
Vertrag sollte festhalten werden, welche Mängel vom Verkäufer
behoben werden.
- Der Käufer sollte nach fälligen Inspektionen oder anstehenden
Reparaturen fragen. Er sollte nachhaken, wenn das Serviceheft
nicht vorhanden oder unvollständig ist.
- Der Käufer kann einen Ausdruck der sogenannten Fahrzeughistorie
verlangen, auf die Markenhändler für Gebrauchtwagen ihrer
Vertragsmarke in der Regel Zugriff haben. Sie gibt Aufschluss
über Wartungs- und Reparaturarbeiten und ersetzt oft das
Serviceheft, sofern die Arbeiten durchgängig beim Markenhändler
erfolgt sind.
- Der Händler muss den Bericht der Hauptuntersuchung und den
Abgastest vorlegen.
- Der Käufer sollte das Alter der Reifen überprüfen; bei Reifen,
die älter als zehn Jahre sind, ist mit einer deutlichen
Verschlechterung der Hafteigenschaften zu rechnen. Weiter sollte
er nach kostenlosen oder preisgünstigen Zugaben fragen, wenn der
Händler keinen Preisnachlass gewährt.

Vorsicht vor Händlern, die die Sachmängelhaftung umgehen wollen
oder das Auto als "Bastlerauto" verkaufen. Bedenklich ist es, wenn
ein Fahrzeug als Schrottauto deklariert wurde, obwohl der
Zustandsbericht das Gegenteil sagt. Eine Gebrauchtwagengarantie ist
trotz Sachmängelhaftung nicht überflüssig, weil die gesetzlichen
Ansprüche immer nur Mängel betreffen, die bei der Fahrzeugübergabe
vorlagen.

Kauf im Internet Hier gilt es, die Homepage des Vertragspartners
genau anzusehen und das Impressum zu prüfen. Seriöse Unternehmen
informieren über ihre Identität. Die Postanschrift sollten angegeben
und die Geschäftsbedingungen verständlich sein. Angebot und
Bestellung sollten ausgedruckt werden, um beweisen zu können, was
tatsächlich vereinbart worden war. Ratsam ist es also, sich schon im
Vorfeld viele Informationen vom Fahrzeug schicken zu lassen. Wurde
eine längere Anfahrt zum Händler fällig, besteht Anspruch auf
Schadensersatz, falls sich die Angaben zum Fahrzeug als falsch
erweisen. Falsche Angaben im Internet stellen eine unlautere
Bewerbung dar.

Gerade im Internet versuchen Betrüger immer wieder
Kaufinteressierte abzuzocken. Grundsätzlich sollte für einen Käufer
gelten, dass er unter keinen Umständen Gelder an- oder überweist,
bevor er nicht die Gegenleistung in Form des Kfz erhalten hat. Die
Betrüger haben ihre Methoden über viele Jahre hinweg verfeinert,
womit gerade für einen ungeübten Autokäufer erhebliche Gefahren
bestehen, auf einen der Tricks hereinzufallen. Der ADAC hat mit den
beiden Automobilbörsen AutoScout24 und mobile.de sowie der Polizei
eine Aufklärungsoffensive gestartet. Unter www.sicherer-autokauf.de
finden sich Informationen über aktuelle Betrugsmaschen, Tipps, wie
man den Autokauf im Internet sicher abwickeln kann und woran man
Betrüger erkennt.

ADAC Gebrauchtwagen-App: In der neuen ADAC Gebrauchtwagen-App für
Android- und Apple-Versionen haben die Verbraucher die Möglichkeit,
sich aktuelle Gebrauchtwagenpreise und andere wichtigen Informationen
rund um den Gebrauchten anzeigen lassen. Aus den in Deutschland
verfügbaren Modellen kann der Interessent bis zu drei Fahrzeuge in
engerer Auswahl auf eine Seite stellen und somit gut vergleichen. Die
App ist im Google Play Store und im iTunes Store erhältlich.

Diese Presseinformation sowie eine Grafik finden Sie online unter
presse.adac.de. Einen Film bietet der ADAC unter www.adac.de/tv an.
Folgen Sie uns auch unter twitter.com/adacpresse.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel. +49(0)89/7676-2956
E-Mail:katrin.muellenbach-schlimme(at)adac.de


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Datum: 24.04.2015 - 09:00 Uhr
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