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ZZF fordert den konsequenten Vollzug der Tierschutzgesetze

ID: 1199339

(ots) -

Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) kommentiert
Berichterstattung über tierschutzwidrige Haltungsbedingungen von
Heimtieren in Großhandelsunternehmen / ZZF fordert
EU-Haltungsstandards

Das ARD-Politikmagazin "Report Mainz" (14.4.) und das
Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" (11.4.) haben in dieser Woche über
tierschutzwidrige Haltungsbedingungen von Heimtieren in einigen
Zulieferbetrieben des deutschen Zoofachhandels berichtet. Der
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) kommentiert die
gezeigten Zustände, die in deutschen und ausländischen
Großhandelsbetrieben heimlich gefilmt wurden:

"Die in den Bildern und Filmausschnitten gezeigten Bedingungen für
die Haltung von Kleintieren sind schockierend und weder mit dem
Grundsatzprogramm des ZZF noch mit dem deutschen Tierschutzgesetz
vereinbar", erklärt Claas Sascha Züpke, stellvertretender
Vorsitzender der ZZF-Fachgruppe Heimtierzucht und -großhandel. Zu
einem respekt- und verantwortungsvollen Umgang mit Heimtieren gehöre
eine tiergerechte Unterbringung, Ernährung und Pflege der Tiere.

Züpke widerspricht jedoch dem in der Berichterstattung genannten
Zitat der baden-württembergischen Landestierschutzbeauftragten Dr.
Cornelie Jäger, dass der Heimtierhandel ein "grauer Markt" sei: "Nach
dem deutschen Tierschutzgesetz gelten für Großhandelsbetriebe
dieselben Regeln für die vorübergehende Haltung von Heimtieren wie
für Zoofachhandelsunternehmen, wie zum Beispiel das ''Gutachten für
Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren'' des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Darüber hinaus
unterliegen sowohl gewerbliche Heimtierzuchtbetriebe als auch
Tiergroßhandlungen der Kontrolle der örtlichen Amtsveterinäre, und es
muss tierverantwortliche Personen geben, die nach §11




Tierschutzgesetz sachkundig sind", erläutert Züpke.

"Die nachfolgenden Glieder der Handelskette müssen darauf
vertrauen können, dass die jeweiligen Vorlieferanten, bei denen es
sich ja um offiziell betriebene Firmen handelt, von den zuständigen
Behörden überwacht werden. Wir haben insoweit eher ein Vollzugs- als
ein Regelungsdefizit."

Um möglichst sicher zu gehen, dass auch in Zulieferbetrieben der
Großhandelsbetriebe Tierschutzstandards eingehalten werden, empfiehlt
der ZZF Großhändlern, diese im Rahmen der Möglichkeiten regelmäßig zu
besuchen und die Haltungsbedingungen zu kontrollieren. Bei
EU-Importen sind Gesundheitszeugnisse zu verlangen.

ZZF fordert EU-Haltungsstandards

Außerdem fordert der ZZF EU-Tierschutzstandards für den
gewerblichen Handel mit Heimtieren: "In ausländischen
Zulieferbetrieben gelten die jeweiligen nationalen Tierschutzgesetze.
Um eine europaweit tiergerechte Zucht und Haltung im Großhandel zu
gewährleisten, sollte die EU Mindestanforderungen nach dem Vorbild
des deutschen Tierschutzgesetzes für die vorübergehende Haltung von
Heimtieren erlassen und - solange diese nicht umgesetzt sind - eine
tierärztliche Tierschutz-Kontrolle an den Binnengrenzen einführen. Es
werden ja nur noch eingeführte Tiere aus Drittländern unter
Tierschutzaspekten kontrolliert", so Claas Sascha Züpke.



Pressekontakt:
Antje Schreiber
Tel. 0611 447553-14

Kathrin Handschuh
Tel. 0611 447553-15

presse(at)zzf.de


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Datum: 15.04.2015 - 11:30 Uhr
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