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Bei Rotüber die Ampel: Verkehrswidrige Fahrt kann für Radfahrer teuer werden / R+V-Infocenter: Bei gravierenden Fahrverstößen oft kein Schadenersatz und Schmerzensgeld

ID: 1196877

(ots) - Ein kräftiger Tritt in die Pedale und schnell
noch bei Rot über die Ampel fahren: Wenn ein Radfahrer durch einen
eigenen gravierenden Fahrverstoß mit einem Auto zusammenprallt, kann
das auch finanzielle Folgen haben. "Wer verkehrswidrig fährt,
riskiert nicht nur schwere Verletzungen. Unter Umständen bekommt er
weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld vom
Kfz-Haftpflichtversicherer seines Unfallgegners", sagt Karl Walter,
Verkehrsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät Radlern,
sich vor allem im eigenen Interesse an die Verkehrsregeln zu halten
und vorsichtig zu fahren.

Fast jeder vierte Deutsche hat große Angst vor einem
Verkehrsunfall, wie die repräsentative Studie "Die Ängste der
Deutschen" zeigt. Dennoch fällt so mancher Radfahrer durch riskantes
Verhalten auf. Das kann bei einem Unfall große finanzielle Einbußen
bedeuten. "Früher sprachen die Richter den Autofahrern bei Unfällen
mit Radfahrern zumindest eine Teilschuld zu. Seit einigen Jahren
entscheiden die Gerichte aber auch oft zu Ungunsten der Radfahrer",
so R+V-Experte Walter.

In einem Fall war der Radler bei roter Fußgängerampel vom Gehweg
auf die Fahrbahn gefahren. Ein Lastwagen erfasste ihn und verletzte
ihn schwer - aber seine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld
wiesen die Richter zurück. Auch ein anderer Radfahrer musste für die
Unfallfolgen haften: Die Ampelanlage war nachts ausgeschaltet, und
der Radler hatte einem Autofahrer eindeutig die Vorfahrt genommen.

Alkoholkonsum gefährdet Versicherungsschutz

Ebenfalls riskant ist es, wenn Radfahrer ohne Beleuchtung oder auf
der falschen Radwegseite unterwegs sind. Je nach Situation "kostet"
das einen Teil oder den gesamten Schadenersatz. Ist Alkohol im Spiel,
ist zusätzlich der Versicherungsschutz gefährdet. "Wer eine private




Unfallversicherung hat, muss damit rechnen, dass sie bei erhöhtem
Alkoholkonsum nicht greift", sagt Karl Walter vom R+V-Infocenter.

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Datum: 09.04.2015 - 12:15 Uhr
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