BUND gewinnt vor Gericht gegen Bayer im Streit um Bienengefährlichkeit von Pestiziden
(ots) - Der Bund für Umwelt und Naturschutz 
Deutschland (BUND) hat seinen Rechtsstreit gegen die Bayer 
CropScience Deutschland GmbH, einer Tochter der Bayer AG, gewonnen.
   Nach dem heute verkündeten Urteil des Landgerichts Düsseldorf darf
der BUND wieder ohne Einschränkung sagen, dass zwei von Bayer 
hergestellte Pestizid-Produkte für Bienen gefährlich sind und es sich
bei dem darauf abgebildeten Logo mit dem Aufdruck "nicht 
bienengefährlich" um eine Irreführung von Verbrauchern handelt.
   "Wir freuen uns über diesen Erfolg. Das ist ein Sieg für die 
Bienen und die Meinungsfreiheit. Uns liegen überzeugende 
wissenschaftliche Studien vor, die den Bayer-Pestizidwirkstoff 
Thiacloprid als bienengefährlich bewerten. Bayer muss daher seine 
Bienen gefährdenden Produkte sofort vom Markt nehmen. Wir fordern 
ebenso alle Märkte auf, den Verkauf von thiaclopridhaltigen 
Pestiziden einzustellen", sagte der BUND-Pestizidexperte Tomas 
Brückmann. Außerdem müssten die EU die Zulassung des Wirkstoffs 
Thiacloprid zurücknehmen und das Bundesamt für Verbraucherschutz und 
Lebensmittelsicherheit (BVL) die Produktzulassungen aller 
thiaclopridhaltigen Produkte widerrufen.
   Der Pestizidhersteller Bayer CropScience hatte gegen den BUND Ende
letzten Jahres eine einstweilige Verfügung in dieser Sache erwirkt. 
Zur Begründung hatte das Unternehmen angegeben, der BUND habe die 
Bayer-Produkte "Schädlingsfrei Calypso" und "Zierpflanzenspray 
Lizetan" ungerechtfertigt als für Bienen gefährlich bezeichnet. Der 
in diesen Produkten enthaltene Wirkstoff Thiacloprid, der zu den 
sogenannten Neonikotinoiden gehört, habe eine gültige Zulassung und 
werde vom BVL als "bienenungefährlich" eingestuft. Auslöser des 
Streits war der vom BUND 2014 veröffentlichte Einkaufs-Check 
"Pestizidverkauf in Bau- und Gartenmärkten", mit welchem der BUND 
darauf aufmerksam machte, dass Verkäufer in Garten- und Baumärkten 
die Kunden sehr häufig unzureichend über die Gefahren verschiedener 
Unkraut- und Insektenbekämpfungsmittel informierten.
   Neonikotinoid-Wirkstoffe gelten mit als Auslöser des weltweit zu 
beobachtenden Bienenvölkersterbens. Daher hatte die EU-Kommission ab 
1. Dezember 2013 die Zulassung für drei Neonikotinoide zunächst für 
zwei Jahre für bienenrelevante Kulturen wie zum Beispiel Raps 
eingeschränkt. Dagegen klagen die Hersteller Bayer und Syngenta 
derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof. Bereits rund 20.000 
Protestschreiben gegen diese Klage und den umstrittenen Wirkstoff 
Thiacloprid sind innerhalb eines Monats bei Bayer eingegangen.
   Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: 
www.bund.net/bayer
   Einen Hintergrund "Fragen und Antworten" zum Streit Bayer contra 
BUND finden Sie im Internet unter: www.bund.net/bayer-faq
Pressekontakt:
Tomas Brückmann, BUND-Pestizidexperte:
Tel. 030-27586-420
E-Mail: tomas.brueckmann(at)bund.net bzw. 
Annika Natus, BUND-Pressereferentin:
Tel. 030-27586-464/-489
E-Mail: presse(at)bund.net
www.bund.net
      
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Datum: 11.03.2015 - 11:02 Uhr
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