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Plötzlicher Tod des Praxisinhabers – Was passiert mit der Praxis?

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- Praxisabsicherung für den Todesfall -

(IINews) - Mit 64 Jahren in den Ruhestand gehen und die eigene, seit vielen Jahren geführte Praxis mit den Stammpatienten an einen geeigneten Nachfolger zu einem attraktiven Preis veräußern. Dies ist die Wunschvorstellung der meisten Praxisinhaber. Was ist jedoch, wenn der Praxisinhaber plötzlich stirbt und dieser gar keine Gelegenheit mehr hat, die Praxisübergabe vorzunehmen?

Steht keine helfende Hand, etwa ein Praxispartner oder ein niedergelassener Arzt aus dem Familien-/Bekanntenkreis, zur Verfügung, werden die Erben mit einem meist für sie undurchsichtigen Dickicht aus Vorgaben und Regularien des Gesundheitswesens konfrontiert. Kompliziert wird es bereits bei der Kassenzulassung. Rein formal endet nach § 95 Abs. 7 SGB V die Zulassung mit dem Tod. Es kann jedoch beantragt werden, die Zulassung nachzubesetzen. Hierbei stellt sich dann die Frage, ob der Zulassungsausschuss aufgrund einer Überversorgung die Zulassung nicht doch einzieht. Wenn nicht, kann die Zulassung allerdings dennoch an den Zulassungsausschuss zurückfallen, nämlich dann, wenn es den Erben nicht gelingt, innerhalb von 6 Monaten einen Nachfolger zu finden. Bei den meisten Erben fangen die Probleme aber meist schon vorher an: Was genau ist die Kassenzulassung überhaupt, wo liegen die Unterlagen in der Praxis dazu und welche „Behörde“ ist zuständig?

Auch die Patienten werden sich ggf. eine Alternative suchen, insbesondere wenn es sich um eine Einzelpraxis gehandelt hat – dann droht ein schleichender Verfall der Praxis. Dies bedeutet für die Erben, dass Personal entlassen, noch laufende Miet- und Leasingverträge abgelöst, offene Verbindlichkeiten beglichen, sowie Bankkonten, Versicherungen und Mitgliedschaften gekündigt werden müssen. Und dies alles in der schwierigen Zeit des Verlustes ohne einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die Veräußerung der Praxis.

Die Erfahrung zeigt, dass der Praxiswert für die Erben daher nur gesichert werden kann, wenn schnell gehandelt wird. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Inhaber Vorsorge geleistet hat. Alle relevanten Informationen, wie z.B. Zulassungsurkunde, Verträge, Honorarabrechnungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen und idealerweise Vollmachten, sollten zentral abgelegt sein. Und der Inhaber muss eine Person seines Vertrauens, wie z.B. die Erstkraft oder den Steuerberater, informieren, wo die Unterlagen zu finden sind und wie konkret vorzugehen ist.





In den meisten Fällen erfolgt eine solche Vorsorge durch den Praxisinhaber aber leider nicht. Dies lässt vermuten, dass das Thema Tod auch unter Ärzten noch sehr tabuisiert wird. Besserung ist jedoch zu beobachten, denn Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten werden mittlerweile immer häufiger genutzt.

Die Erben auf die Situation eines plötzlichen Tod des Praxisinhabers vorzubereiten ist natürlich wesentlich komplexer, als Regelungen im Rahmen einer Patientenverfügung zu treffen. Aus diesem Grund hat die Frielingsdorf Consult GmbH ein Konzept, bestehend aus zwei Modulen, entwickelt:

Modul I hilft dem Praxisinhaber, eine bestmögliche Vorsorge für seine Erben zu treffen, indem alle relevanten Unterlagen in einem speziell dafür entwickelten Ordner zentral abgelegt werden. Dazu gehört insbesondere auch eine Checkliste für die Erben, damit diese auf einen Blick sehen können, was in welcher Reihenfolge zu unternehmen ist. Zusätzlich gibt es Vorlagen für wesentliche Vollmachten sowie Empfehlungen zu vertraglichen Regelungen (z.B. Mietvertrag), mit deren Hilfe die eigenen Vertragsregelungen überprüft und ggf. angepasst werden können.

Modul II bietet eine aktive Unterstützung der Erben hinsichtlich der Verwertung der Praxis beim plötzlichen Todesfall des Inhabers durch Frielingsdorf. Wir kümmern uns um die schnelle Organisation eines Praxisvertreters und die Suche nach einem Übernehmer. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung mit den Erben als Entscheidungsträger, der KV, dem Steuerberater und anderen Beteiligten.

Wenn Sie weitere Informationen zu diesen Unterstützungsleistungen erhalten möchten, fordern Sie diese einfach per eMail unter info(at)frielingsdorf.de oder telefonisch unter 02 21 / 13 98 36 – 0 an.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Frielingsdorf Consult GmbH
Die unabhängigen Unternehmen Frielingsdorf Consult GmbH (Beratung ambulanter medizinischer Einrichtungen) und G.+O. Frielingsdorf und Partner GbR (Praxisbewertung) aus Köln unterstützen seit den 1980er-Jahren bundesweit niedergelassene Ärzte aller Fachrichtungen. Wir beschäftigen heute rund 20 Mitarbeiter (darunter öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Diplom-Kaufleute und Mitarbeiter mit medizinischem Hintergrund) und sind Mitglied nationaler und internationaler Expertenkommissionen. Bei unserer Beratungstätigkeit können wir auf ein Netzwerk aus etablierten und kompetenten Steuerberatern und Rechtsanwälten in ganz Deutschland zurückgreifen.

Bundesweit planen und organisieren wir gemeinsam mit Ärzten Praxisnetze in unterschiedlicher Größe und Ausrichtung. Wir haben zudem umfangreiche Projekt-Erfahrung bei Planung, Errichtung und Betrieb von Gesundheitszentren und Ärztehäusern in unterschiedlichen Größenordnungen.

Aufgrund unserer langjährigen Branchenerfahrung aus der Analyse und Beratung von mehreren tausend Praxen ist es uns möglich, unsere Kunden in allen betriebswirtschaftlichen Fragen zum Thema „ambulante medizinische Versorgung“ kompetent und individuell zu beraten. Wichtige Themen-Felder, die wir gemeinsam und im Interesse unserer Kunden bearbeiten, sind z.B.:

• Praxis-Strategie / Zukunftssicherung
• Praxismanagement
• Verbesserung der Rentabilität
• Kooperationsgründung und -erweiterung
• Aufbau und Betreuung von Gesundheitszentren / Ärztehäusern
• Aufbau und Betreuung von Ärztenetzen
• Praxisbewertungen

In vielen Regionen Deutschlands betreuen wir niedergelassene Ärzte, Gesundheitszentren und Ärztenetze zu diesen Themen kontinuierlich oder im Rahmen von Projekten. Praxisbewertungen bei Praxisabgabe, Kooperationsgründung oder Ehescheidungen werden über unser Schwesterunternehmen G.+O. Frielingsdorf und Partner erstellt.

Wir verstehen uns als spezialisierter und praxisnaher Know-how-Lieferant und sind auf diesem Gebiet bundesweit in der Spitzengruppe. Außer an unsere Kunden direkt, geben wir unser Praxiswissen und unsere Konzepte auch in Form von Seminaren, Fachbüchern und Publikationen in Fachzeitschriften oder in unserem eigenen Ärzte-Newsletter weiter, so dass wir im Markt regelmäßig bundesweit präsent sind. Dies wird unterstützt durch medienwirksame Projekte.

Darüber hinaus bietet unsere eigene Akademie in Kooperation mit der IHK zu Köln hochspezialisierte Fortbildungsgänge für Ärzte und andere Akteure im Gesundheitswesen an.



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Andrea Becker
Kaiser-Wilhelm-Ring 50
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Tel.: 0221-1398360
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Datum: 10.03.2015 - 11:42 Uhr
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Ansprechpartner: Andrea Becker
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-13983669

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


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