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BKK weitere Reformen zur GKV-Finanzierung noch in dieser Legislaturperiode - Neujustierung der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfords dringlich

ID: 1182004

(ots) - Die aktuellen Zahlen über die Finanzen der
gesetzlichen Krankenkassen machen es deutlich: Der jetzigen
Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Krankenkassen muss
dringend überarbeitet werden, da die Zuweisungen aus dem
Gesundheitsfonds offensichtlich bei den meisten gesetzlichen
Krankenkassen zur Finanzierung der medizinischen Versorgung ihrer
Versicherten nicht ausreichen. Allein von den Versicherten zu
zahlende Zusatzbeiträge können diese Schieflage zwar lindern, aber
wenn die Finanzierung nachhaltig ausgestaltet werden soll, dann sind
aus Sicht der Betriebskrankenkassen die Reform der stationären
Versorgung und vor allem des unausgewogenen Finanzausgleichssystems
zwischen den Krankenkassen anzugehen.

Das Bundesgesundheitsministerium führt aus, dass Prämienzahlungen
und Satzungsleistungen zu den Hauptursachen des GKV-Defizites von
rund einer Milliarde Euro zählen. Das GKV-Volumen für
Satzungsleistungen betrug 313 Millionen Euro - bei Gesamtausgaben von
rund 205 Milliarden Euro eher kein signifikanter "Kostentreiber".
Auch wird jede Satzungsleistung penibel durch das
Bundesversicherungsamt geprüft, das für die meisten
Betriebskrankenkassen zuständig ist.

Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes: "Größter
Ausgabenblock ist nach wie vor die Finanzierung des stationären
Bereichs. Die BKK weisen beispielsweise für das letzte Jahr hierfür
überdurchschnittliche Steigerungsraten auf (GKV+3,9 Prozent; BKK +
4,5 Prozent gegenüber 2013). Wir erwarten, dass die Zahler des
laufenden Krankenhausbetriebes - die Krankenkassen - künftig bei der
Krankenhausplanung aktiv mitwirken. Dabei ist uns eine Fokussierung
auf hervorragende Behandlungsqualität äußerst wichtig."

Die nach wie vor im Morbi-RSA vorhandenen Unwuchten müssen zügig
angegangen werden - die KV 45-Ergebnissse zeigen, dass dringender




Handlungsbedarf besteht. "Schaut man sich die medizinische
Versorgungslandschaft Deutschlands oder die unterschiedliche
regionale Betroffenheit von Erkrankungen an, liegt auf der Hand, dass
der Morbi-RSA regionale Unterschiede widerspiegeln müsste. Dies
erfordert sicherlich noch die Einbeziehung einiger Versorgungsdaten,
um zu wissen wie ''Region'' definiert wird. Wahrscheinlich ist das
Raster Bundesland zu grob, da städtische Ballungsräume und ländliche
Regionen höchst unterschiedliche Strukturen medizinischer Versorgung
- oft innerhalb eines Bundeslandes - haben", führt Franz Knieps aus.
"Unser aktueller BKK Gesundheitsreport registriert das regional
abweichende Krankheitsgeschehen Berufstätiger - hier besteht eine
erhebliche Differenz von einer Woche: Baden-Württemberg liegt mit
15,4 Krankentagen je Pflichtmitglied rund zwei Tage unter dem
Bundesschnitt (17,6 Tage). Die Brandenburger liegen mit knapp 22
Fehltagen drei Tage über dem Bundesdurchschnitt" ergänzt Knieps.

Betriebskrankenkassen fordern schon lange, dass bei der Zuweisung
für Krankengeldaufwendungen aus dem Gesundheitsfonds die Höhe der
Löhne der Versicherten berücksichtig werden. Momentan bemisst sich
die Zuweisung am Alter und Geschlecht der krankengeldberechtigten
Versicherten - unabhängig von deren Einkommen. Die
beitragspflichtigen jährlichen Löhne und Gehälter liegen pro
BKK-versicherten Arbeitnehmer rund 2.700 Euro über dem
GKV-Durchschnitt. Da die Höhe des Krankgeldes maßgeblich vom
Grundlohn bestimmt wird, wenden BKK für dafür mehr auf als andere
Kassenarten. Hier besteht ebenfalls dringlicher Nachbesserungsbedarf.

Der BKK Dachverband vertritt 88 Betriebskrankenkassen und vier
Landesverbände. Sie repräsentieren rund zehn Millionen Versicherte.



Pressekontakt:
BKK Dachverband e.V.
Mauerstraße 85
10117 Berlin
Ansprechpartnerin
Christine Richter
Pressesprecherin
TEL (030) 2700406-301
FAX (030) 2700406-111
christine.richter(at)bkk-dv.de


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Datum: 05.03.2015 - 12:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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Gesundheit & Medizin


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