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Das P-Konto schützt vor einer Kontopfändung

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Wie schütze ich mit dem Pfändungsschutzkonto vor einer Kontopfändung?


(PresseBox) - Sie haben Schulden, Vollstreckungen, Besuch durch Gerichtsvollzieher. Dann ist es sehr empfehlenswert Ihr Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umzuwandeln (Achtung! Das geht nur wenn kein Minussaldo herrscht!, ansonsten neues Girokonto eröffnen und die Einnahmen dahin umleiten). Ein Kontokorrentkredit ist nicht möglich.
Das P-Konto ist die einzige Möglichkeit Ihr Geld auf dem Konto vor einer Kontopfändung zu schützen. Wird das Konto nicht als P-Konto geführt, wird spätestens 4 Wochen nach einer Pfändung des Kontos das gesamte Guthaben an den Gläubiger überwiesen. Hierbei ist es vollkommen gleichgültig woher das Guthaben auf dem Konto stammt. Auch Sozialleistungen und Kindergeld können auf einem normalen Girokonto vollständig gepfändet werden!!!!!
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch Ihr Existenzminimum auf Ihrem Girokonto zu schützen.
Ihre Bank oder Sparkasse ist gemäß § 850k ZPO gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 4 Werktagen das bestehende Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Wenn Sie ein neues Girokonto beantragen, dann wandeln Sie dieses erst um, wenn Sie Ihre Kontokarte haben (einige Banken weigern sich neue P-Konten direkt zu eröffnen).
Nach der Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto erhalten Sie einen monatlichen Freibetrag in Höhe von 1.045,04 ?. Bis zu dieser Höhe können Sie dann auch nach einer Kontopfändung über Ihr Guthaben verfügen. Damit ist Ihr Lebensunterhalt erstmal gesichert.
Handeln Sie daher schnell und wandeln Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto um.
Der monatliche Grundfreibetrag von 1.045,04 ? kann mit einer sogenannte P-Konto-Bescheinigung erhöht werden. Die erforderliche P-Konto-Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem Fachanwalt für Insolvenzrecht oder von Ihrer stattlichen Schuldnerberatungsstelle.
Wenn Sie verheiratet sind, Kinder haben oder Sozialleistungen für weitere Personen beziehen, kann der Freibetrag mit einer P-Konto-Bescheinigung erhöht werden.




Der Grundfreibetrag auf dem P-Konto kann für die erste weitere Person um 393,30 ? erhöht werden. Für jede weitere Person kann ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 219,12 ? eingetragen werden. Maximal können fünf weitere Freibeträge eingerichtet werden. Das ist nur möglich für den Ehegatten, Kinder und Personen, für die Sozialleistungen auf Ihr Konto gezahlt werden. Um den Freibetrag auf Ihrem Pfändungsschutzkonto zu erhöhen, müssen Sie Ihrer Bank diese P-Konto Bescheinigung vorlegen.


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Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 02.03.2015 - 11:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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Finanzen


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