Bayer gegen BUND - Streit um Bienengefährlichkeit von Pestiziden geht vor Gericht
(ots) - Am 23. Februar 2015 wird vor dem 
Düsseldorfer Landgericht darüber verhandelt, ob der Bund für Umwelt 
und Naturschutz Deutschland (BUND) seine Aussage wiederholen darf, 
zwei von Bayer hergestellte Pestizide seien für Bienen gefährlich. 
Der Pestizidhersteller Bayer CropScience hatte dazu Ende letzten 
Jahres eine einstweilige Verfügung gegen den BUND erwirkt. Als 
Begründung wurde angegeben, der BUND habe die Bayer-Produkte 
"Schädlingsfrei Calypso" und "Zierpflanzenspray Lizetan" in 
Publikationen ungerechtfertigt als für Bienen gefährlich bezeichnet. 
Der in diesen Produkten enthaltene Wirkstoff Thiacloprid, der zu den 
sogenannten Neonikotinoiden gehört, habe jedoch eine gültige 
Zulassung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und 
Lebensmittelsicherheit (BVL) und werde von ihr als 
"bienenungefährlich B4" eingestuft. Der BUND darf daher seine Aussage
derzeit nur wiederholen, wenn er zugleich auf die behördliche 
Zulassung hinweist.
   Auslöser des Streits war eine vom BUND 2014 veröffentlichte 
Broschüre mit dem Titel "Pestizidverkauf in Bau- und Gartenmärkten - 
BUND-Einkaufscheck", mit der die Umweltschützer darauf aufmerksam 
machten, dass Verkäufer in Garten- und Baumärkten die Kunden sehr 
häufig falsch über den Einsatz verschiedener Unkraut- und 
Insektenbekämpfungsmittel informierten.
   "In dem Vorgehen von Bayer sehen wir nicht nur den Versuch einer 
Einschränkung der freien Meinungsäußerung. Inakzeptabel ist auch das 
Ignorieren wissenschaftlicher Erkenntnisse seitens des Unternehmens. 
Fakt ist, die in Pestiziden enthaltenen Neonikotinoide stehen im 
dringenden Verdacht, das weltweite Bienensterben mit zu verursachen. 
Deshalb werden wir auch in Zukunft vor diesen die Bienen gefährdenden
Stoffen warnen. Wir fordern das zuständige Bundesamt auf, Thiacloprid
umgehend vom Markt zu nehmen. Und da wir die derzeit gültige 
Zulassung für falsch halten, müssen wir aus unserer Sicht auch nicht 
jedes Mal darauf hinweisen, dass dieser Wirkstoff als 
bienenungefährlich zugelassen ist", sagte der BUND-Vorsitzende Hubert
Weiger.
   Bayer CropScience verwendet in mehreren seiner Präparate 
Thiacloprid. Dieser Pestizidwirkstoff beeinträchtigt Kommunikation, 
Navigation und die Pollensammeltätigkeit der Honigbienen. Das belegen
Forschungsergebnisse, die der Neurobiologe Prof. Randolf Menzel von 
der Freien Universität Berlin bereits im März 2014 veröffentlicht 
hat. Das staatliche Deutsche Bienenmonitoring (DEBIMO) gab zudem 
ebenfalls 2014 bekannt, dass Thiacloprid am häufigsten als Rückstand 
im sogenannten "Bienenbrot", dem von den Bienen neben dem Honig 
produzierten Pollenmaterial, nachgewiesen wird.
   Nach Ansicht des BUND müssten die Studien zu den Gefahren durch 
Thiacloprid dem Unternehmen Bayer CropScience bekannt sein. "Trotz 
der Erkenntnisse über die Bienenschädlichkeit von Thiacloprid druckt 
Bayer auf seine Produkte Schädlingsfrei Calypso und Lizetan 
Zierpflanzenspray ein Logo mit der Benennung ''nicht 
bienengefährlich'', was auch der behördlichen Einstufung entspricht", 
sagte die BUND-Chemieexpertin Patricia Cameron. "Auf keinem Produkt 
darf `nicht bienengefährlich'' draufstehen, wenn auch nur der Verdacht
einer Bienengefährlichkeit besteht. Bienen sind die wichtigsten 
Nutzinsekten der Welt, ihr Schutz muss oberste Priorität haben. Dem 
muss auch Bayer Rechnung tragen, das seine Produkte gern als 
ökologisch und nachhaltig bewirbt", sagte Cameron.
   Neonikotinoid-Wirkstoffe gelten mit als Auslöser des weltweit zu 
beobachtenden Bienenvölkersterbens. Daher hatte die EU-Kommission ab 
1. Dezember 2013 die Zulassung für drei Neonikotinoide zunächst für 
zwei Jahre für bienenrelevante Kulturen wie zum Beispiel Raps 
eingeschränkt. Dagegen klagen die Hersteller Bayer und Syngenta 
derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof.
   Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: 
www.bund.net/bayer
   Einen Hintergrund "Fragen und Antworten" zum Streit Bayer contra 
BUND finden Sie im Internet unter: www.bund.net/bayer-faq
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Datum: 19.02.2015 - 10:59 Uhr
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