InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Abgabefrist der Verpackungsverordnung endet am 1. Mai 2015

ID: 1172584

(PresseBox) - Für Unternehmen, die als Hersteller und Vertreiber von Verpackungen tätig sind, endet am 1. Mai 2015 die gesetzliche Frist zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung (VE) für das Berichtsjahr 2014. Darauf weist die IHK Saarland hin. Die IHK empfiehlt eine rechtzeitige Registrierung, da ansonsten empfindliche Bußgelder der Umwelt-Behörden drohen.
Die Vollständigkeitserklärung wird ausschließlich elektronisch in dem dafür vorgesehenen Register IHK-Online-Register unter www.ihk-ve-register.de hinterlegt. Das Register als zentrale Informations- und Kommunikationsplattform bietet einen Rundum-Service für den Hinterlegungsprozess. Neben ausführlichen Fragen & Antworten enthält es beispielsweise Checklisten und Erläuterungen zur elektronischen Signatur. Ab dem 2. Mai 2015 veröffentlicht der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im Internet fortlaufend die Adressen der Unternehmen, die eine ordnungsgemäße Erklärung abgegeben haben. Dazu ist der DIHK gesetzlich verpflichtet.
Kostengünstige Abwicklung durch Selbstverwaltung der Wirtschaft
Eine Auswertung für das Jahr 2013 hat ergeben, dass 3.628 Unternehmen für rund 4.8 Mio. Tonnen in Verkehr gebrachte Verpackungen eine Vollständigkeitserklärung abgegeben haben. Die Zahl der Vollständigkeitserklärungen ist damit im Berichtsjahr um 30 (rund 0,8 Prozent) gesunken, die gemeldete Menge aber um 2,6 Prozent gestiegen. Die endgültige Auswertung des DIHK zu den Vollständigkeitserklärungen für das Berichtsjahr 2013 steht unter www.dihk.de zum Download bereit.
Besonders erfreulich ist ein erneuter Rückgang der Kosten für die hinterlegungspflichtigen Unternehmen: Sie betrugen pro Teilnahme an einem dualen System weniger als fünf Euro. Der DIHK wertet dies als weiteren Beleg dafür, dass die Organisation der Industrie- und Handelskammern hoheitliche Aufgaben kostengünstig organisiert.
Seit 2008 gilt in Deutschland die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung. Unternehmen, die mehr als 80 t Glas, 50 t Papier, Pappe, Kartonage oder 30 t sonstige Materialien als Verpackungen in Verkehr bringen, müssen seitdem ihre Verpackungsmengen in ein bundesweit geführtes elektronisches Register eintragen.




IHK-Online-Register: www.ihk-ve-register.de


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Europäische Energiesparchampions gesucht! / Neuer Wettbewerb zum Energiesparen für Unternehmen startet / 300 Teilnehmer aus ganz Europa beteiligt / Auch deutsche Firmen können sich bewerben (FOTO) Helle Nächte: Weltweit erfährt der Nachhimmel einen rapiden Wandel
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 12.02.2015 - 13:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1172584
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Saarbrücken


Telefon:

Kategorie:

Energie & Umwelt


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 84 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Abgabefrist der Verpackungsverordnung endet am 1. Mai 2015"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wissenschaftsforum Saarland ...

Mittwoch, 19. November, 16.30 Uhr,Aula der Universität des Saarlandes, Gebäude A3.3, Uni-Campus SaarbrückenDerÜberfall Russlands auf die Ukraine markiert eine Zäsur. Hinzu kommt die Neuausrichtung der US-Außenpolitik. Im Ergebnis erhöht Deutsc ...

Alle Meldungen von Industrie- und Handelskammer des Saarlandes



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.283
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 130


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.