InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

KSK-Abgabe für Tanzsportverein?

ID: 1171425

(PresseBox) - Ein Verein veranstaltete zweimal im Jahr eine Veranstaltung, auf der insbesondere Country- und Westerntanz dem Publikum präsentiert wurde. Dabei engagierte der Verein auch Musikgruppen. Die Künstlersozialkasse forderte nun vom Verein die Zahlung von Künstlersozialabgabe in Bezug auf die Gage für die Musikgruppen.
Das Bundessozialgericht entschied nun, dass der Verein nichts bezahlen müsse. Dazu prüfte das Bundessozialgericht, ob die Voraussetzungen des § 24 KSVG vorgelegen haben:
Zunächst kam der Tatbestand des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KSVG in Frage. Da aber nach Ansicht des Gerichts der überwiegende Zweck des Vereins nicht darin besteht, künstlerische Werke anzubieten, war dieser Tatbestand nicht erfüllt ? d.h. die Künstlersozialkasse konnte ihren Bescheid nicht auf diese Vorschrift stützen.
Der vom Kläger gepflegte Country- und Westerntanz, vor allem in der Form des Line-Dance, sei keine künstlerische sondern eine sportliche Betätigung, so das Gericht.
Auch auf § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KSVG konnte eine Abgabepflicht des Vereins nicht gestützt werden. Der wesentliche Zweck des Vereins besteht in der Ausübung und Förderung einer Form des Tanzes. Künstlerische Leistungen benötigte der Verein nur zur Gestaltung seiner beiden Veranstaltungen. Die bei diesen Veranstaltungen auftretenden Musikgruppen geben der Präsentation des Tanzes lediglich einen musikalischen Rahmen, so das Gericht. Das Ziel des Vereins besteht aber nicht vorrangig darin, Musikgruppen Auftrittsmöglichkeiten zu verschaffen und davon selbst zu profitieren.
Auch die sog. Generalklausel des § 24 Abs. 2 Satz 1 KSVG führte nicht zu einer Abgabepflicht des Vereins.
Zwar erteilt der Verein regelmäßig ? Jahr für Jahr ? Aufträge an Musikgruppen für Zwecke seines Unternehmens, nämlich zur Förderung von Tanzveranstaltungen, doch erfolge dies nur ?gelegentlich?: Die Grenze von mehr als drei Veranstaltungen pro Jahr wurde somit nicht überschritten.




Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke
Die Künstlersozialversicherung wirft viele Fragen auf, die oftmals nicht einfach zu beantworten sind. Da sich aber über die Jahre ggf. hohe Abgabeverbindlichkeiten aufhäufen können, ist zu empfehlen, frühzeitig zu überprüfen, ob man ksk-abgabepflichtig ist und welche Beträge in die Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialversicherung fallen.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Annette Keil auf EUROFORUM-KONFERENZ prudsys auf der EuroCIS 2015: Effektive Kundenansprache durch Omnichannel-Personalisierung
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 10.02.2015 - 14:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1171425
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Karlsruhe


Telefon:

Kategorie:

Marketing & Werbung


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 81 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"KSK-Abgabe für Tanzsportverein?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.273
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 52


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.