Laute Karnevalsmusik im Auto: Wer nichts hört, fährt gefährlich - und riskiert Strafen / R+V-Infocenter: Aufgedrehte Musikanlage und Kopfhörer erhöhen Unfallrisiko
(ots) - Ob "Rucki Zucki" oder "Viva Colonia": Viele
Karnevalsfreunde hören ihre Lieblingslieder gerne in voller
Lautstärke - auch im Auto. Doch dadurch steigt das Unfallrisiko
spürbar. "Der Fahrer überhört leicht die Signale anderer
Verkehrsteilnehmer und reagiert mit Verzögerung auf gefährliche
Situationen", warnt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V
Versicherung. Kommt es zu einem Unfall, drohen im schlimmsten Fall
strafrechtliche Konsequenzen oder die Einschränkung des
Versicherungsschutzes.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass das Gehör des
Fahrers nicht beeinträchtigt sein darf. Wer deswegen angehalten wird,
muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
Doch das Risiko für musikbegeisterte Faschingsfans geht darüber
hinaus: Überhört der Fahrer beispielsweise das Martinshorn und
behindert so einen Rettungswagen beim Einsatz, kann das eine
strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. "In anderen Fällen haben
Fahrer unbeabsichtigt Fahrerflucht begangen, als sie beim Ausparken
ein anderes Auto angefahren und das wegen der lauten Musik gar nicht
bemerkt haben", erklärt R+V-Experte Walter. Auch eine solche
Fahrerflucht ist eine Straftat. Hinzu kommt: Wenn der Fahrer durch
die Musik die "erforderliche Sorgfalt" im Straßenverkehr grob
fahrlässig außer Acht lässt, kann das den Versicherungsschutz
einschränken.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Die Musikanlage nur so laut drehen, dass Geräusche von außen
noch gut hörbar sind.
- Nie mit Kopfhörern fahren.
- Daran sollten sich auch Fahrradfahrer halten. Dröhnt die Musik
zu laut aus ihren Kopfhören, zahlen sie ebenfalls 10 Euro.
- Ruhige, entspannende Melodien beeinträchtigen beim Autofahren
nicht.
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Datum: 10.02.2015 - 11:15 Uhr
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