EU legt "Substitutionskandidaten" fest / Mittelzulassung: Auf Behörden kommt mehr Aufwand zu
(ots) - Die Europäische Kommission hat 
mit der jetzt beschlossenen Durchführungsverordnung, die eine Liste 
mit 77 zu ersetzenden Wirkstoffen ("Substitutionskandidaten") 
festlegt, die Grundlagen für eine weitere Hürde bei der Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln geschaffen: die sogenannte vergleichende 
Bewertung. Für die Zulassungsbehörden in Deutschland und den anderen 
EU-Staaten bedeutet das, dass sie ab August 2015 jeden neuen Antrag 
auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels, das einen der gelisteten 
Wirkstoffe enthält, darauf prüfen müssen, ob möglicherweise 
risikoärmere Lösungen zur Verfügung stehen.
   "Was in der Theorie gut klingt, hat in der Praxis seine Tücken. 
Die Behörden müssen jetzt eine Vielzahl von zusätzlichen Erwägungen 
bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels treffen - dabei sind 
die Verfahren auch ohne vergleichende Bewertung schon sehr komplex 
und zeitintensiv", kommentiert Volker Koch-Achelpöhler, 
Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA), und 
stellt klar: "Die Listung eines Wirkstoffs als Substitutionskandidat,
die jetzt von der EU vorgenommen wurde, ändert nichts daran, dass es 
sich um Substanzen handelt, die die hohen Sicherheitsanforderungen in
der EU erfüllen. Die Wirkstoffe sind sicher - das stellt Brüssel 
nicht in Frage!"
   Im Rahmen der vergleichenden Bewertung können die Behörden in den 
Mitgliedsstaaten, die für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und
deren Anwendungsbestimmungen zuständig sind, Verwendungen 
einschränken, wenn sie der Auffassung sind, dass es bessere 
Alternativen gibt. Dabei müssen sie aber auch berücksichtigen, dass 
die Landwirte eine bestimmte Auswahl an Wirkstoffen mit 
unterschiedlicher Wirkweise benötigen, um Resistenzen vorzubeugen. So
findet man auf der Liste auch wichtige Pflanzenschutz-Wirkstoffe, 
ohne die der Ökolandbau kaum auskommt. Hier gilt, dass die 
vergleichende Bewertung die wirksame Bekämpfung zum Beispiel von 
Schadpilzen nicht gefährden soll.
   >> Pressemitteilung der Europäischen Kommission (engl.): 
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-3743_en.htm
   Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) vertritt die Interessen der
agrochemischen Industrie in Deutschland. Zu den Geschäftsfeldern der 
50 Mitgliedsunternehmen gehören Pflanzenschutz, Pflanzenernährung, 
Schädlingsbekämpfung und Biotechnologie. Die vom IVA vertretene 
Branche steht für innovative Produkte für eine moderne und 
nachhaltige Landwirtschaft.
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Datum: 29.01.2015 - 10:03 Uhr
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