wafg begrüßt aktuellen Entwurf zum EFSA-Gutachten für Koffein
(ots) - Beitrag von Energydrinks bei der Koffeinaufnahme
bei Kindern und Jugendlichen kaum relevant - Bestehende
Rechtsvorgaben in Deutschland sachgerecht
Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) weist
auf zentrale Aussagen der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrem aktuellen Gutachtenentwurf zur
Sicherheit von Koffein hin. Leider werden diese bislang in der
öffentlichen Debatte nicht hinreichend berücksichtigt. Unabhängig
davon bestehen bereits heute in Deutschland klare Vorgaben für
Energydrinks. Die wafg hält die bestehenden gesetzlichen Regelungen
für ausreichend.
Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg)
begrüßt ausdrücklich den aktuellen Entwurf eines EFSA-Gutachtens zur
Sicherheit von Koffein aus allen Ernährungsquellen. Dieses Gutachten
von Europas führender Lebensmittelsicherheitsbehörde basiert auf
wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen. Es sollte daher -
allerdings auch mit dem Blick auf alle dort detailliert erhobenen
Erkenntnisse - Gesetzgebung und Verbrauchern als
Entscheidungsgrundlage dienen.
Dabei sind auch folgende Fakten festzuhalten: Der Beitrag von
Energydrinks zur gesamten Koffeinaufnahme ist bei Kindern
vernachlässigbar. Selbst bei Jugendlichen liegt er unter 11 Prozent.
Andere Koffeinquellen machen bei allen Altersgruppen bei weitem den
größten Anteil des gesamten Koffeinkonsums aus. Gemäß der EFSA wird
übrigens im vorliegenden Kontext ein "Konsum" von Energydrinks
bereits dann angenommen, wenn innerhalb eines Jahres ein einzelner
Energydrink verzehrt wurde.
Eine 250 ml Dose eines handelstypischen Energydrinks enthält in
etwa die gleiche Menge Koffein wie eine Tasse Kaffee (80 mg).
Das EFSA-Gutachten bestätigt die Sicherheit einer täglichen
Koffeineinnahme von 3 mg pro kg Körpergewicht bei Kindern und
Jugendlichen und bis zu 400 mg für Erwachsene.
In Deutschland sieht die "Verordnung über Fruchtsaft, einige
ähnliche Erzeugnisse, Fruchtnektar und koffeinhaltige
Erfrischungsgetränke (Fruchtsaft-und Erfrischungsgetränkeverordnung -
FrSaftErfrisch-GetrV)" eine verbindliche Höchstmenge für die
Verwendung von Koffein in Energydrinks vor (320 mg/l), die auf einer
wissenschaftlichen Risikobewertung beruht.
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Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg)
Dr. Detlef Groß, Hauptgeschäftsführer
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Telefon: (030) 259258-0, Fax: (030) 25925820
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Datum: 22.01.2015 - 16:34 Uhr
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