InternetIntelligenz 2.0 - Fester Halt in der Straßenbahn

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Fester Halt in der Straßenbahn

ID: 1162128

(LifePR) - Einem Fahrgast steht kein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn er aufgrund des ruckartigen Anfahrens der Straßenbahn fällt und sich verletzt. In einem aktuellen Fall stürzte ein älterer Herr aufgrund des ruckartigen Anfahrens der Straßenbahn und verletzte sich dabei erheblich. Er machte dafür den Straßenbahnführer verantwortlich, denn dieser hätte seiner Ansicht nach warten müssen, bis er einen Platz oder einen sicheren Halt gefunden hätte. Dies habe umso mehr gegolten, da er rechtsseitig armamputiert war und er dem Straßenbahnfahrer seinen Schwerbeschädigtenausweis vorgezeigt hatte. Der Straßenbahnführer meinte allerdings, dass der Fahrgast nach dem Einsteigen ausreichend Zeit gehabt habe, außerdem müsse er nicht dafür Sorge tragen, dass alle Fahrgäste sitzen oder sicher stehen. Dies sah der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung ähnlich. Dem Straßenbahnführer ist demnach kein Schuldvorwurf zu machen, weil er ruckartig losgefahren ist, denn selbst beim normalen Anfahren einer Straßenbahn könnten ruckartige Bewegungen auftreten. Eine besondere Sorgfaltspflicht kann laut ARAG Experten in Ausnahmefällen bestehen. So etwa, wenn der Fahrgast gehbehindert oder blind sei. Ein solcher Ausnahmefall hat hier aber nicht vorgelegen, denn der Fahrgast konnte ohne Hilfe in die Straßenbahn einsteigen und wurde von seiner Ehefrau begleitet (BGH, Az.: VI ZR 69/70).
Download des Textes:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  BMW Motorradzubehör Katalog 2015 von Hornig Rückfahrvideosysteme schützen vor kostspieligen Schäden
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 20.01.2015 - 09:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1162128
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 1251 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Fester Halt in der Straßenbahn"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wenn die Kerzlein wieder brennen ...

Alle Jahre wieder: Die Adventszeit steht vor der Tür und mit ihr die vorweihnachtliche Dekoration. Beliebtester Bestandteil des Festes sind Kerzen. Und das oft nicht zu knapp. Gemütlichkeit und Romantik verbinden wir mit ihnen, doch hinter dem schà ...

Neuer CEO bei der ARAG Niederlande ...

Der Vorstand der ARAG SE hat Reza Atighi zum neuen Leiter der Niederlassung ARAG Niederlande in Leusden berufen. Erübernimmt damit die Leitung des ARAG Rechtsschutzgeschäftes in den Niederlanden. Reza Atighi tritt zum 1. Januar 2026 die Nachfolge v ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Vom Blitz getroffen +++Wird ein Flugzeug von einem Blitz getroffen, so ist das ein außergewöhnlicher Umstand. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach dieser Umstand die Airline von ihrer Pflicht zu e ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.287
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 53


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.