InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Böller und Raketen sind in der Nähe von Autos tabu / Für Schäden haftet im Zweifel die Teilkasko

ID: 1155560

(ots) - Böller und Raketen, die in der Silvesternacht
ordnungsgemäß abgefeuert werden, sind keine Gefahr für am Straßenrand
geparkte Autos. Laut ADAC Experten verursacht eine ausgebrannte
Rakete, die direkt auf dem Auto landet, meist keine Schäden. Das gilt
auch für Cabrios mit Stoffverdeck.

Anders sieht es aus, wenn Feuerwerkskörper direkt auf oder gegen
ein Auto abgefeuert werden. Hier können Schmauchspuren auf dem Lack
die Folge sein. Daher rät der Club Autofahrern, das Fahrzeug in der
Silvesternacht am besten in ruhigen Seitenstraßen oder in einer
Garage zu parken. Außerdem sollten Chinaböller und ähnliches
Feuerwerk nicht in unmittelbarer Umgebung parkender Autos gezündet
werden.

Kommt es dennoch zu Schäden am Auto, haftet in der Regel der
"Absender" des Geschosses. Kann der Verantwortliche nicht ermittelt
werden, erstattet die Teilkaskoversicherung Brand- und
Explosionsschäden sowie zerstörte Scheiben. Für Schäden durch
Vandalismus kommt die Vollkaskoversicherung auf.

Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de.
Folgen Sie uns auch unter twitter.com/adacpresse.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Lucà
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.luca(at)adac.de




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Fahrspaß im Doppelpack mit Concorde und Quadix Änderungen für Autofahrer 2015
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.12.2014 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1155560
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

München


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 171 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Böller und Raketen sind in der Nähe von Autos tabu / Für Schäden haftet im Zweifel die Teilkasko"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ADAC (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ADAC



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.276
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 56


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.