Rechnungskriterien in der Umsatzsteuer
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Zankapfel in der Betriebsprüfung ist häufig der Bereich der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer findet häufig Augenmerk in der Betriebsprüfung, da hier sehr schnell relativ hohe Werte erreicht werden und der Betriebsprüfer in diesem Bereich ansehnliche Mehrergebnisse erzielen kann. Diese sog. Mehrergebnisse des Betriebsprüfers gehen jedoch zu Lasten des Steuerpflichtigen. Dieser muss nämlich dieses Mehrergebnis im Bereich der Umsatzsteuer an das Finanzamt entrichten. Häufig liegt ein solches Mehrergebnis vor, weil der Steuerpflichtige bzw. der Unternehmer kein ordnungsmäßige Rechnung i.S.d. § 14 UStG vorweisen kann. Der Unternehmer ist nämlich nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn sämtliche Rechnungskriterien des Umsatzsteuergesetzes erfüllt sind. Anderes gilt für eine sog. Kleinbetragsrechnung bis zu einem Rechnungsbetrag in Höhe von 150 EUR.
Daher ist es besonders wichtig, im Rahmen der laufenden Buchhaltung bereits auf ordnungsmäßige Rechnungen zu achten. Weitere Informationen sowie eine Checkliste zu diesem Thema erhalten Sie unter: http://www.steuerberaterin-muenchen.com/rechnungsangaben_umsatzsteuer.html
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Datum: 23.12.2014 - 11:25 Uhr
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Steuerberaterin Tatjana Albert (Nachricht senden)
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