InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

ARCD: Dasändert sich für Verkehrsteilnehmer 2015

ID: 1152534


(LifePR) - .
- Fahrzeugabmeldung im Internet
- Umzug mit Nummernschild
- Schärfere Regeln für Kurzzeitkennzeichen
Im neuen Jahr müssen sich Verkehrsteilnehmer wieder auf Neuerungen einstellen. Die wichtigsten Änderungen für 2015 fasst der ARCD in einem kurzen Überblick zusammen.
Ab 1. Januar 2015
Auto-Abmeldung im Internet: Zumindest bei einer Sache müssen Autofahrer künftig nicht mehr Schlange bei der Behörde stehen: Ab 1. Januar ist das Abmelden des eigenen Fahrzeugs im Internet auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) und auf den Portalen der Zulassungsbehörden der Länder möglich. Hierfür ist eine neue Generation von Fahrzeugschein und Stempelplakette mit verdeckten Codes auf dem Kennzeichen nötig, was Fahrzeuge ab diesem Zeitpunkt bei Neu- oder Wiederzulassung automatisch bekommen. Die Wiederzulassung wird jedoch erst 2016 online möglich sein.
Umzug mit Nummernschild: Wer ab 1. Januar in einen anderen Zulassungsbezirk innerhalb Deutschlands umzieht, kann das Kennzeichen des alten Wohnorts behalten. Dann fällt nämlich die "Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Umzug" weg. Ein Kennzeichen mit dem neuen Wohnort wird erst mit der Neuzulassung eines Fahrzeugs nötig.
Höhere Vignettenpreise: In Österreich steigen die Preise für die Pkw-Jahresvignette für 2015 von 82,70 Euro auf 84,40 Euro. Die Vignette für zwei Monate kostet nun 25,30 Euro statt 24,80 Euro, die für zehn Tage 8,70 Euro statt 8,50 Euro.
Neue Norm bei Erste-Hilfe-Kästen: Wegen der veränderten DIN-Norm 13164, der ab Januar Verbandkästen entsprechen müssen, muss sich dennoch kein Autofahrer einen neuen kaufen.
Die nach der alten Norm gepackten gelten nämlich bis zu ihrem Ablaufdatum. Allerdings dürfen ab Januar nur noch Verbandkästen mit der neuen Norm verkauft werden. Neu darin sind ein 14-teiliges Pflasterset, Hautreinigungstücher und Verbandpäckchen in Kindergröße.




Erneute Förderung von Rußpartikelfiltern: Nach einjähriger Pause kommt ab kommendem Jahr die Förderung von Rußpartikelfilter-Nachrüstungen an Dieselfahrzeugen zurück.
30 Millionen Euro hat der Bund hierfür vorgesehen.
Ab 1. April 2015
Verschärfung der Regeln für Kurzzeitkennzeichen: Die fünf Tage geltenden Kurzzeitkennzeichen werden künftig nur noch für Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP) vergeben. Fahrten bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, sind aber auch ohne HU möglich.
Ab 1. Juli 2015
Ausweitung der Lkw-Maut: Weitere 1100 Kilometer Bundesstraße sollen für Lkw mautpflichtig werden. Ab dem 1. Oktober 2015 wird die Mautpflicht außerdem auf Kraftfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ausgeweitet. Bisher lag die Gewichtsuntergrenze bei 12 Tonnen.
Ab 1. September 2015
Abgasnorm Euro6 bei allen Neuwagen: Neue Fahrzeuge dürfen ab 1. September nur noch dann verkauft und zugelassen werden, wenn sie die Emissionsgrenzwerte der Euro6-Norm einhalten. Für Benziner bringt diese keine Änderung, für Fahrzeuge mit Dieselmotoren dagegen schon: Die Emissionen werden auf 80 mg/km begrenzt.
Ausblick auf 2016
Elektroautos und Pkw-Maut: Ein Blick über 2015 hinaus lohnt sich schon jetzt, denn ab 2016 sind Elektroautos nur noch fünf Jahre steuerfrei statt wie bisher zehn Jahre. 2016 soll außerdem die Pkw-Maut für Autobahnen eingeführt werden.

Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. ist als moderner Mobilitätsclub ein leistungsfähiger, serviceorientierter und unabhängiger Dienstleister, der die persönliche und individuelle Betreuung seiner Mitglieder in den Mittelpunkt stellt. Diesen bietet er lückenlose Schutzbriefleistungen in ganz Europa sowie den außereuropäischen Anrainerstaaten des Mittelmeeres - bei Pannenhilfe, Abschleppen und Fahrzeugbergung ohne finanzielle Obergrenze nach Anruf in der rund um die Uhr besetzten ARCD Notrufzentrale. Der Club bietet vielfältige und exklusive touristische Leistungen und unterstützt seine Mitglieder bei Kaskoschäden durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD aktiv in allen Fragen der Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. ist als moderner Mobilitätsclub ein leistungsfähiger, serviceorientierter und unabhängiger Dienstleister, der die persönliche und individuelle Betreuung seiner Mitglieder in den Mittelpunkt stellt. Diesen bietet er lückenlose Schutzbriefleistungen in ganz Europa sowie den außereuropäischen Anrainerstaaten des Mittelmeeres - bei Pannenhilfe, Abschleppen und Fahrzeugbergung ohne finanzielle Obergrenze nach Anruf in der rund um die Uhr besetzten ARCD Notrufzentrale. Der Club bietet vielfältige und exklusive touristische Leistungen und unterstützt seine Mitglieder bei Kaskoschäden durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD aktiv in allen Fragen der Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Neu in der Concorde Familie: Der Carver 844 L Concorde Reisemobile gut in Fahrt
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 18.12.2014 - 14:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1152534
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Windsheim


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 66 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"ARCD: Dasändert sich für Verkehrsteilnehmer 2015"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARCD: Rettungsgasse rettet Leben! ...

. - Das Bilden einer Rettungsgasse ist Pflicht - Spur für Einsatzfahrzeuge zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen freihalten - Regelung gilt auch in Baustellen Obwo ...

ARCD: Fünf Zusatzschilder und ihre Bedeutung ...

. Tempolimit greift beim Schild ?bei Nässe? nur, wenn die Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist Geschwindigkeitsbegrenzung mit Zusatzzeichen ?Schneeflocke? gilt auch, wenn es nicht schneit Mit einem Zusatzschild wird ...

Alle Meldungen von ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.271
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 54


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.