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Gerichtsurteil in Indien: Frauen können Hindu-Priester sein

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Der oberste indische Gerichtshof hat entschieden, dass Frauen Hindu-Priester werden können. Das Urteil räumt zugleich mit dem Kastenwesen auf: das Priesteramt darf nicht länger erbliches Privileg von Brahmanen bleiben


(LifePR) - Wenn westliche Medien über Indien berichten, dann geht es in jüngster Zeit oft um die Unterdrückung der Frauen, um brutale Vergewaltigungen und die Missachtung von Frauenrechten. Dabei entsteht der Eindruck, dass uralte indische Traditionen solche Taten rechtfertigen. Dabei rütteln landesweit anhaltende Proteste gegen solches Unrecht Regierung, Gerichte und Medien wach. Verbrechen, die lange unter den Teppich gekehrt wurden, werden jetzt angeprangert und verfolgt. Dumme Äußerungen und Erklärungsversuche von Politikern, Regierungsbeamten und Polizei-Offizieren belegen, dass die Proteste der Bevölkerung weiterhin notwendig sind.
Indien wird in den internationalen Medien weithin als besonders frauenfeindlich dargestellt, obwohl beispielsweise die Zahl der Vergewaltigungen gemessen an der Gesamtbevölkerung eher etwas kleiner ist als in vielen anderen Ländern.
Schon lange gibt es in Indien ausgebildete Hindu-Priesterinnen, die nicht nur in Tempeln sondern auch bei privaten Anlässen wie Hochzeiten, Hauseinweihungen und Beerdigungen die Rituale erklären und vollziehen. Ihre Zahl wird heute auf etwa 1600 geschätzt. Darüber empören sich erzkonservative Hindu-Organisationen, können aber keine Belege vorbringen, dass die heiligen Schriften der Hindus eine Ordination von Frauen verbieten.
Als es um die Besetzung von Priester-Posten an einem der heiligsten Wallfahrtsorte im Bundesstaat Maharashtra ging, riefen die alteingesessene Priesterfamilien den Obersten Gerichthof an. Das Urteil beraubte sie des uralten einträglichen Privilegs. Erstmals seit fast 900 Jahren können jetzt im Vithhal Rukhmini Tempel von Pandharpur Frauen die Gläubigen durch die komplizierten Rituale führen.
Zugleich befand das Gericht, dass vor den Göttern alle Menschen gleich seien und deshalb auch Unberührbare und Angehörige niedriger Kasten nicht vom Priesteramt ausgeschlossen werden dürfen. hjh
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Datum: 17.12.2014 - 15:22 Uhr
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