Gutscheine unterm Weihnachtsbaum
IHK Merkblatt klärt über Rechte und Pflichten auf
(PresseBox) - In der Vorweihnachtszeit werden besonders viele Geschenkgutscheine im Handel ausgestellt. Allerdings entstehen bei Händlern und Kunden häufig Unsicherheiten zu den Ansprüchen, die sich aus einem solchen Gutschein ergeben - wenn es etwa um die Einlösung, die Barauszahlung oder auch um die Verjährung eines Geschenkgutscheines geht. Zu den Rechten und Pflichten für Händler, Beschenkte und Gutscheineinkäufer klärt die IHK in ihrem Infoblatt ?Gutscheine? auf.
Dieses steht auf der Homepage der IHK Saarland unter der Kennzahl 64 zum Download zur Verfügung.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 12.12.2014 - 18:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1148433
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Saarbrücken
Telefon:
Kategorie:
Medien & Unterhaltung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 100 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Gutscheine unterm Weihnachtsbaum"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).