InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

TÜV Rheinland: Blinkende Christbäume in Fahrzeugen sind verboten

ID: 1139801

LED-Displays in der Fahrerkabine unzulässig / Verwechslungsgefahr mit Warnzeichen

(PresseBox) - Nicht nur zur Weihnachtszeit blinkt der Mini-Tannenbaum auf den Armaturentafeln einiger Autos. Am Innenspiegel baumelt mitunter ein buntes LED-Leuchtband. Viele Lkw-Lenker montieren auch gerne grelle Displays, Namensschilder, Firmenlogos oder beleuchtete Reklamefiguren an die Windschutzscheibe. Häufig sind sogar komplette Fahrerkabinen in indirektes Licht getaucht.
Blendgefahr für den Fahrer
Solche Illuminationen sind im Rahmen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aus Gründen der Verkehrssicherheit verboten. ?An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten Beleuchtungseinrichtungen angebracht sein. Dazu zählen unter anderem die Begrenzungsleuchten an Lkw?, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Der Gesetzgeber befürchtet, dass auffällige, illegale ?Lichtspiele? leicht mit Warnzeichen verwechselt werden können. Außerdem können sie den Fahrer blenden und andere Verkehrsteilnehmer ablenken.
Auf die korrekte Farbe kommt es an
Das bedeutet: Alle zusätzlichen Lichtquellen, die nicht in der StVZO genannt werden beziehungsweise nicht die vorgeschriebene Farbe haben, sind unzulässig. Dazu zählen zum Beispiel rote Kennzeichenbeleuchtungen oder blaue Begrenzungsleuchten. Auf dem Index stehen darüber hinaus Unterbodenleuchten oder angestrahlte Radkästen und illuminierte Scheibenwaschdüsen. ?Das Verbot bezieht sich auch auf Innenleuchten mit Außenwirkung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Lichtquelle direkt zu sehen ist oder es sich um eine indirekte Projektion handelt?, betont Sander.

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 18.000 Menschen in 66 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,6 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität, Effizienz und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.






Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 18.000 Menschen in 66 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,6 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität, Effizienz und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  VANYCARE®-Laderaum-Schutz - und - Sicherheits-Ausstattungen für die neuen Ford Transit Modelle 75 millionstes AGR-Ventil aus dem Baskenland
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 25.11.2014 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1139801
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Köln


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 88 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"TÜV Rheinland: Blinkende Christbäume in Fahrzeugen sind verboten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

TÜV Rheinland (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

TÜV Rheinland: 4 Trends im Arbeits- und Gesundheitsschutz ...

Gewaltprävention zum Schutz der Beschäftigten gewinnt an Bedeutung / Cyberrisiken müssen in der Gefährdungsbeurteilung erfasst werden / Herausforderung Klimawandel / Beratung durch Expertinnen und Experten für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherhei ...

Alle Meldungen von TÜV Rheinland



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.276
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 27


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.