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Insolvenzverfahren - Was heißt das für mich?

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(IINews) -

Im Regelfall werden Schuldner, die sich erstmals in dieser misslichen Lebenslage befinden, mit einer Masse von juristischen Fachbegriffen konfrontiert. Um hier etwas Licht ins Dunkel bringen zu können, wollen wir hier schrittweise einige der grundlegendsten Begriffe erörtern. Den Auftakt macht hierbei das "Insolvenzverfahren". Denn jede Anmeldung der Illiquidität kann ein sogenanntes Insolvenzverfahren zur Konsequenz haben.


Was sind die Ziele eines Insolvenzverfahrens?



In Deutschland bezeichnet man als Insolvenzverfahren ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung. Geregelt wird dieses Verfahren dabei durch die sogenannte Insolvenzordnung (InsO). Die Ziele eines Insolvenzverfahrens sind neben der geordneten Abwicklung der Insolvenz zudem die Wiederherstellung der Liquidität. Bei Firmen erfolgt dies mehrheitlich durch eine Auflösung, bei natürlichen Personen durch eine Restschuldbefreiung. Schuldner müssen während der gesamten Zeit der Insolvenz ein großes Maß an Disziplin und Durchhaltevermögen aufweisen.


Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen



Bei einem Insolvenzverfahren von Privatleuten spricht man von einem sog. Verbraucherinsolvenzverfahren. Dieses bietet überschuldeten Menschen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Denn innerhalb von 6 bis acht Jahren können Sie sich im Zuge eines dreistufigen Verfahrens schuldenfrei werden. Beantragt werden muss ein Verbraucherinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht. Hier handelt es sich meistens um Ihr Amtsgericht. Sie müssen allerdings bereits illiquide sein oder aber eine Zahlungsunfähigkeit direkt bevorstehen. Für Sie ist es von Vorteil, wenn Sie schon vor der Insolvenz einer Schuldnerberatungsstelle einen Besuch abstatten. Denn diese kann Ihnen die für den Antrag des Insolvenzverfahrens erforderliche Bescheinigung ausstellen, dass eine außergerichtliche Einigung gescheitert ist (§ 305 Abs 1 Nr. 1 InsO). Am Ende des Verbraucherinsolvenzverfahrens erfolgt die Verwertung des Vermögens des Schuldners, wenn noch welches vorhanden ist. Ist die Verwertung erledigt, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben.





Schuldnerberatungen können helfen



auf jeden Fall angebracht, sich sowohl im Vorfeld als auch im Verlauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens eine fachliche Beratung und Begleitung zu arrangieren. Denn die zahlreichen gesetzlichen Regelungen und etwaigen Stolperfallen machen es für einen Laien kompliziert. Es ist aus diesem Grund immer ratsam, die Unterstützung einer Schuldnerberatung anzunehmen.

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Bereitgestellt von Benutzer: KraJus
Datum: 18.11.2014 - 13:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Fachartikel
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 18.11.2014

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