Kreisverkehr: Wer einfährt, muss die Vorfahrt achten! / TÜV Rheinland: Geschwindigkeit reduzieren und vorsichtig einfädeln / Blinkerpflicht beim Verlassen / Kreisel sind sicher und effizient (FOTO)

(ots) -
Kreisverkehre erleben in den letzten Jahrzehnten auch in
Deutschland eine Renaissance. Das runde, blaue Verkehrszeichen mit
den drei weißen Pfeilen und das Schild "Vorfahrt gewähren"
kennzeichnen zusammen einen Kreisverkehr. Das bedeutet grundsätzlich:
"Wer im Kreis fährt, hat Vorrang. Wer in den Kreis einfahren will,
muss immer die Vorfahrt gewähren", sagt Hans-Ulrich Sander,
Verkehrsexperte des TÜV Rheinland. Deshalb das Tempo erheblich
reduzieren und dem Kreise mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Sander:
"Wenn der Verkehr es zulässt, fließend einfädeln, ansonsten so lange
warten, bis ein sicheres Einfahren möglich ist.
Auf Radler und Fußgänger achten
Laut Straßenverkehrsordnung darf bei der Einfahrt nicht geblinkt
werden, obwohl ein Richtungswechsel stattfindet. Beim Verlassen
hingegen muss der rechte Blinker gesetzt werden. Verstöße kann die
Polizei mit Bußgeldern ahnden. Außerdem ist beim Abbiegen auf
Radfahrer oder Fußgänger, die die Straße überqueren, zu achten. Hier
gilt besondere Rücksichtnahme. Ihnen ist stets Vorrang zu gewähren,
wenn nötig, beim Verlassen des Kreisverkehrs anhalten. Ausnahme: Es
gibt eine besondere Beschilderung.
Halten und Parken im Rondell verboten
Das Halten, Parken oder Zurücksetzen im Rondell ist grundsätzlich
verboten. "Die durch eine durchgezogene, weiße Linie gekennzeichnete
Mittelinsel darf nicht überfahren werden. Ausnahme: Lastzüge, Busse
oder Gespanne, die wegen ihrer Länge den Kreisverkehr sonst nicht
passieren könnten", erklärt TÜV Rheinland-Fachmann Sander. Allerdings
muss das für andere Verkehrsteilnehmer ohne Risiko sein.
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Datum: 18.11.2014 - 10:00 Uhr
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