InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Hohe Steuer unzulässig

ID: 1127879

(LifePR) - Eine erhöhte Hundesteuer von 2.000 Euro pro Jahr für einen so genannten Listenhund ist erdrosselnd und damit unzulässig. Die Gemeinde erhob im verhandelten Fall für einen normalen Hund eine Hundesteuer von jährlich 75 Euro, hingegen für einen sogenannten Listenhund eine Jahressteuer von 2.000 Euro. Gegen die in dieser Höhe festgesetzte Hundesteuer erhoben die Halter eines Rottweilers Klage - letztendlich mit Erfolg. Die Gemeinden dürften grundsätzlich eine erhöhte Hundesteuer für sogenannte Listenhunde erheben. Die Steuer darf aber nicht so hoch festgesetzt werden, dass ihr eine "erdrosselnde Wirkung" zukommt, sie also faktisch in ein Verbot der Haltung bestimmter Hunderassen umschlägt, so das BVerwG. Gerade dies war aber im konkreten Fall gegeben, da der auf 2.000 Euro festgesetzte Steuersatz für einen Listenhund auf das 26-fache des Hundesteuersatzes für einen anderen Hund belaufe. Entscheidend sei darüber hinaus, dass allein die Jahressteuer für einen Listenhund den durchschnittlichen sonstigen Aufwand für das Halten eines solchen Hundes übersteige, erläutern ARAG Experten (BVerwG, Az.: 9 C 8.13).
Der Text finden Sie im Internet unter http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/
Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Plaut AG: Starke Ergebnissteigerung und Umsatzwachstum in den ersten neun Monaten reskap GmbH: Warum die Windenergie besser ist, als ihr Ruf
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 29.10.2014 - 10:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1127879
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 141 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Hohe Steuer unzulässig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Umzug: Diese Rechte und Pflichten sollten Mieter kennen ...

Ein Umzug ist für viele ein Neuanfang.Rund jeder Zehnte in Deutschlandwechselt jedes Jahr die Wohnung. Doch rechtlich gibt es beim Auszug einige Punkte zu beachten - von Kündigungsfristen über Schönheitsreparaturen bis zur Wohnungsübergabe. Wer ...

Umzug: Diese Rechte und Pflichten sollten Mieter kennen ...

Kündigung: Fristen und Form einhaltenAm Anfang jedes Auszugs steht die wirksame Kündigung des Mietvertrags. Für Mieter gilt in der Regel eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss laut Paragraf 573c, Bürgerliches Gese ...

Zum Tag des Waldes: Wissen für Ausflügler ...

Der internationale Tag des Waldes am 21. März erinnert daran, wie wertvoll die Natur direkt vor unserer Haustür ist. Rund ein Drittel der deutschen Fläche ist bewaldet. Beste Voraussetzungen also für Spaziergänge, Wanderungen oder ein Picknick i ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.292
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 47


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.