Deutsche Umwelthilfe siegt im Streit um saubere Luft
(ots) - Regierungspräsidium Tübingen muss mehr
Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Reutlingen ergreifen
Baden-Württemberg muss deutlich mehr für die Luftqualität in
Reutlingen tun. Dies ist das Ergebnis eines vor dem
Verwaltungsgericht Sigmaringen auf Klage der Deutschen Umwelthilfe
e.V. (DUH) geführten Verfahrens auf Fortschreibung des
Luftreinhalteplans für die Stadt Reutlingen. Der Umwelt- und
Verbraucherschutzverband hatte im Januar 2012 Klage gegen das Land
Baden-Württemberg wegen Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte
für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) in der Kreisstadt
eingereicht.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen gab mit dem gestrigen Urteil
der Klage statt. In der Folge muss das Regierungspräsidium den für
Reutlingen geltenden Luftreinhalteplan um Maßnahmen ergänzen, die
dafür sorgen, dass die Stickstoffdioxid- und Feinstaub- Grenzwerte so
schnell wie möglich eingehalten werden können. Der Wert für
Stickstoffdioxid lag in Reutlingen mit 72 µg/m3 an der Messstation
Lederstraße Ost auch 2013 deutlich über dem Grenzwert von 40 µg/m3.
Der Tagesgrenzwert für PM10 von 50 µg/m3 wurde an dieser Messstation
im Jahr 2013 an 79 Tagen überschritten - erlaubt sind nach der EU
Luftreinhalterichtlinie nicht mehr als 35 Überschreitungstage im
Kalenderjahr.
"Die mit der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans festgelegte
Ausweitung der Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet ist lange
überfällig. Darüber hinaus fordern wir weitere Sofortmaßnahmen, wie
die Nachrüstung der kommunalen Busflotte mit NO2-Minderungs- und
Filtersystemen, die verpflichtende Verwendung von Baumaschinen und
-fahrzeugen mit einem Partikelfilter, die Umrüstung der Taxiflotte
auf Fahrzeuge, die den Anforderungen des ADAC Eco Labels entsprechen,
die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs und des
Radverkehrs, sowie ein effektives Verkehrsmanagement", so Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Der Luftreinhalteplan für Reutlingen wurde aktuell fortgeschrieben
und tritt am 28. Oktober 2014 in Kraft. Seine wesentliche Maßnahme -
die Umsetzung der erweiterten Umweltzone - wird spätestens zum 1.
Februar 2015 erfolgen. Als enttäuschend wertete die DUH die Prognose
des Regierungspräsidiums, wonach die Grenzwerte für das
NO2-Jahresmittel und das PM10-Tagesmittel trotz vergrößerter
Umweltzone nicht überall eingehalten werden. Für den Umweltverband
sind deshalb weitere Maßnahmen unumgänglich.
"Die bisherigen Erfolge vor Gericht geben betroffenen Anwohnern
und Verbänden Recht. Für das Umweltministerium bedeutet das: Es kann
und darf sich nicht länger gegen die Gesundheitsinteressen der
eigenen Bürger stellen", sagt Remo Klinger, Anwalt in der Berliner
Kanzlei Geulen & Klinger, der die DUH in dem Prozess vertritt.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger(at)geulen.com
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen(at)duh.de
DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe
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Datum: 23.10.2014 - 11:15 Uhr
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