Beilackieren nach Unfall einsparen? AZT-Mitteilung lässt tief blicken
(ots) - Wenn es nach dem Willen des "Allianz Zentrum für
Technik" ginge, dürften Kfz-Sachverständige in Zukunft nicht mehr
entscheiden, ob bei einem Unfallwagen die Beilackierung notwendig ist
oder nicht. Diese Entscheidung sollen, so das AZT, die Lackiermeister
selbst während der Arbeit fällen.
Leicht zu entkräftende Argumente müssen herhalten, um der
Sachverständiger-Branche die zweifelsfrei vorhandene Kompetenz auf
diesem Gebiet abzusprechen. Die Motivation dahinter ist allen
Beteiligten klar: Es sollten die Kosten für Schadenersatzleistungen
gesenkt werden. Die Beilackierung muss als Kandidat für Einsparungen
herhalten, obwohl sie bei über 90 Prozent der Reparaturen aus
technischen Gründen durchgeführt werden muss.
Die Reaktionen der Branche sind entsprechend einhellig. Mit
Unverständnis und Empörung wird die Stellungnahme des AZT als das
erkannt, was sie ist: Eine fadenscheinige, unhaltbare Begründung für
eine Sparmaßnahme auf Kosten der Geschädigten von Autounfällen. Die
im Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug Sachverständigen e.V. (VKS)
zusammengeschlossenen Sachverständigen halten den Vorstoß des AZT für
realitätsfremd. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe ZDK
e.V. sowie der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF)
lehnen die AZT-Mitteilung mit fundierten Argumenten genauso ab wie
der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen
Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK).
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Datum: 20.08.2014 - 09:15 Uhr
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