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Debi Select

ID: 1097115

Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger / Anleger erhält von Haftpflichtversicherung des Anlageberaters Schadenersatzzahlung in Höhe von mehr als ? 20.000,00

(LifePR) - .
- Wie bereits berichtet, hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben.
Anleger berichten mehrfach, dass Ihnen die Beteiligungen an den Debi Select Fonds von Seiten der Berater als absolut sichere Anlageformen vermittelt wurden, bei denen angeblich keine Verlustrisiken bestehen sollten.
Im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem Landgericht München hat nunmehr die Haftpflichtversicherung des Anlageberaters vergleichsweise einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadenersatz in Höhe von mehr als ? 20.000,00 gezahlt.
"Nach dieser weiteren Schadensersatzleistung fühlen wir uns erneut bestärkt, Ansprüche unserer Mandanten gegen Anlageberater zu prüfen", erläutert Rechtsanwalt Cocron.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt derzeit über 500 Anleger der diversen Debi Select Fonds und hat gegen diverse Anlageberater- und Vermittler bereits etliche Urteile erstreiten können.
Bisher sind u.a. folgende Entscheidungen in Sachen "Debi Select" ergangen:
- LG Berlin verurteilt Anlageberater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehr als ? 78.000,00. (Debi Select classic GbR)
- LG München verurteilt Anlageberater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehr als ? 6.000,00 (Debi Select classic GR)
- LG Aachen verurteilt Anlageberater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehr als ? 10.000,00. (Debi Select classic Fonds 2 GmbH & Co. KG)
- LG Landshut verurteilt Anlageberater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehr als ? 5.500,00 (Debi Select classic GbR)
- LG Mainz verurteilt Anlageberater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehr als ? 39.000,00 (Debi Select classic 2 GmbH & Co. KG)
- LG München verurteilt Anlegeberater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehr als ? 9.000,00




- OLG Düsseldorf weist im Wege des Verfahrens auf Gewährung von Prozesskostenhilfe darauf hin, dass Beteiligung an der Debi Select nicht zur Altersvorsorge geeignet ist- (Debi Select classic GbR, Debi Select Flex Fonds GbR)
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater im Rahmen des Anlageberatungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufzuklären.
Bei einer Beteiligung an einer GbR besteht z.B. grundsätzlich eine Vollhaftung mit dem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft.
Die Haftung ist im Außenverhältnis grundsätzlich unbegrenzt und erstreckt sich auf alle Verbindlichkeiten der jeweiligen Fondsgesellschaft gegenüber Dritten.
"Viele Anleger, die eine Beteiligung an einer Debi Select Fonds GbR gezeichnet haben, wurde seitens der Anlageberater auf diese Risiken nicht hingewiesen", erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter. Dies ergibt sich aus den Gesprächen mit mehreren Anlegern.
Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht.
Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater für den Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen.
CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.


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Datum: 19.08.2014 - 08:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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