Presserechtliches Informationsschreiben / Bettina Wulff
(ots) - Aus Anlass einer aktuellen Berichterstattung in
"BUNTE" über unsere Klientin Bettina Wulff weise ich auf Folgendes
hin:
Die BUNTE hat entgegen geltendem Recht "Abschüsse" unserer
Klientin in einem rein privaten Moment veröffentlicht und hierbei
aufs Schwerste die Persönlichkeitsrechte unserer Klientin verletzt.
Insbesondere die Veröffentlichung eines Oben-Ohne-Fotos am Strand
ist, unabhängig davon, dass hierbei der Brustbereich unserer Klientin
gepixelt wurde, ein massiver Eingriff in das Recht am eigenen Bild.
Auch die weitere Beschreibung des Aufenthalts unserer Klientin am
Strand in der Wortberichterstattung ist eklatant rechtswidrig, da
hierdurch die Privatsphäre offen gelegt wird.
Ich bin daher beauftragt, gegen BUNTE nicht nur ein Verbot der
gesamten Berichterstattung in Wort und Bild durchzusetzen, sondern
werde weiterhin im Namen der Klientin auch eine empfindliche
Geldentschädigung für diesen besonders schweren Eingriff in die
Rechte unserer Klientin anmelden und durchsetzen.
Die Berichterstattung ist von einer Qualität, dass hier auch
strafrechtliche Schritte zu prüfen sind.
Dieses Schreiben dient ausschließlich der presserechtlichen
Interessenvertretung. Es ist nicht zur Veröffentlichung bestimmt.
Prof. Dr. Christian Schertz Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
E-Mail: cs(at)schertz-bergmann.de
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Datum: 13.08.2014 - 13:16 Uhr
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