Aussetzung der Handelbarkeit der HGM-Aktien hat keinen Einfluss auf Wandlung der CGT-Fondsanteile
Ergänzung zur Pressemitteilung vom 5. August 2014
(IINews) - Konstanz, 11. August 2014. Mit großer Mehrheit hatten die
Fondsgesellschafter der Canada Gold Trust Fonds I – III die
Wandlung ihrer bestehenden Darlehen in Aktien beschlossen
(siehe hierzu Pressemitteilung vom 5. August). Der hierdurch
ausgelöste Vorgang führt nun zur Prüfung durch die
zuständige Börsenaufsicht im Hinblick auf die Gestattung und
Wandlung. Danach werden die Fondsanleger über den
konkreten Zeitrahmen der Umsetzung informiert. Es ist eine
Realisierung noch im Laufe des Jahres geplant.
„Zeitdruck besteht nicht, denn es wird sich für die Anleger bei
den Ausschüttungen bzw. den Ablaufleistungen ohnehin
zunächst nichts ändern, sie erhalten lediglich die Option, am
Börsengang der Henning Gold Mines Inc. (HGM) zu
partizipieren“, erklärt Peter Prasch als Geschäftsführer von
Canada Gold Trust, Konstanz. Hierüber wurden die Investoren
sowohl schriftlich als auch in Informationsveranstaltungen in
Kenntnis gesetzt und hatten ausreichende Möglichkeit, sich
Fragen beantworten zu lassen.
Insofern nimmt auch die derzeitige übergangsweise
Aussetzung der Handelbarkeit der vorbörslichen HGM-Aktien
keinen Einfluss auf den Umwandlungsprozess bzw. die
Situation für die vormaligen Fondszeichner. Die
Wertpapierkommission von British Columbia, die British
Columbia Security Commission (BCSC) hatte die Aussetzung
im Mai 2014 verfügt, da HGM im Frühjahr 2013, also mehr als
ein Jahr zuvor, auf den eigenen Internetseiten die zu
erwartenden Ergebnisse der Schürfgebiete „Eight Miles Lake“
und Toop“ veröffentlicht hatte und diese nicht von einem von
der BCSC zugelassenen Gutachter stammten.
Die Gutachten werden derzeit von einem von der BCSC
zugelassenen Gutachter entsprechend dem Standard NI 43-
101 (National Instrument 43-101 Standards of Disclosure for
Mineral Projects) finalisiert und voraussichtlich bis Ende August
2014 der BCSC eingereicht. Das Management von HGM und
CGT geht – in Abstimmung mit einem Anwalt vor Ort – davon
aus, dass die BCSC die Beschränkung der HGM-Aktien dann
kurzfristig nach formaler Prüfung der finalen Gutachten wieder
aufhebt.
Weitere Informationen unter http://www.canadagold.de
Themen in diesem Fachartikel:
canada-gold-trust
peter-prasch
fondsanteil
aktie
boersenaufsicht
fondsanleger
anleger
ausschuettung
boersengang
schuerfgebiet
eight-miles-lake
toop
gutachten
gutachter
investor
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Canada Gold Trust GmbH mit Sitz in Konstanz, vertreten durch
ihren Geschäftsführer Peter Prasch, ist ein spezialisierter Anbieter
für Vermögensanlagen im Rohstoffsegment (Gold) in Kanada. Sie
hat derzeit ihre vierte Beteiligung, die Canada Gold Trust IV
GmbH & Co. KG, im Vertrieb. Mit diesem Fonds, der in Gold-
Claims, deren Abbau sowie den Verkauf des Goldes investiert,
können sich Investoren direkt an der Wertschöpfungskette des
Goldabbaus sowie dessen Handel beteiligen.
Canada Gold Trust GmbH
Obere Laube 48
78462 Konstanz
Tel: 07531 584 88 70
E-Mail: E-Mail: info(at)canadagold.de
Internet: http://www.canadagold.de
Datum: 11.08.2014 - 13:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1094684
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Canada Gold Trust GmbH
Stadt:
Konstanz
Telefon: 07531 584 88 70
Kategorie:
Finanzen
Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Dieser Fachartikel wurde bisher 173 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Aussetzung der Handelbarkeit der HGM-Aktien hat keinen Einfluss auf Wandlung der CGT-Fondsanteile"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Canada Gold Trust GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




