Was tun, wenn´s im Urlaub kracht
(ots) - Nach einem Unfall gilt im Ausland, wie auch im
Inland: sofort anhalten, die (gegebenenfalls im Urlaubsland
vorgeschriebene) Warnweste anlegen, die Unfallstelle absichern und
unter Umständen Verletzten helfen. Danach sollten Kennzeichen, Name
und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie
deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer notiert werden.
In einigen Urlaubsländern, etwa in Italien, Frankreich und Irland
finden sich die Angaben zur Haftpflichtversicherung auf einer
Plakette an der Windschutzscheibe. Zur Erleichterung der
Unfalldokumentation ist es ratsam auf Reisen neben der Grünen
Versicherungskarte mit dem Geltungsbereich des Urlaubslandes auch
einen Europäischen Unfallbericht mitzuführen. Darin können alle
Angabe zu Unfallhergang und den Unfallbeteiligten eingetragen werden.
Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Uneinigkeit zwischen den
Beteiligten, Unfallflucht oder wenn kein Versicherungsnachweis
vorgelegt werden kann, sollte die Polizei verständigt werden. Darüber
hinaus rät der ADAC, möglichst keine unverständlichen oder
fremdsprachigen Schriftstücke zu unterschreiben und auch bei
geringfügigen Verletzungen einen Arzt im Unfallland aufzusuchen. Ein
Attest kann die Durchsetzung möglicher Schmerzensgeldansprüche
erleichtern.
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Datum: 09.07.2014 - 14:30 Uhr
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