InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Straßenverkehrsrecht

ID: 1078586

An Elektro-Ladesäulen darf Parken für Autos mit Verbrennungsmotor verboten werden

(IINews) - An Aufladesäulen für Autos mit Elektroantrieb darf das Parken für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor untersagt werden - auch wenn die entsprechende Beschilderung in der StVO nicht vorgesehen ist. Dies entschied nach D.A.S. Angaben das Oberlandesgericht Hamm. Autofahrer, die derartige Verbote missachten, müssen demnach künftig mit einem Bußgeld oder gar einer Abschleppaktion rechnen.
OLG Hamm, Az. 5 RBs 13/14

Hintergrundinformation:
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält einen kompletten Katalog aller deutschen Verkehrsschilder - so denkt man. Andere Regelungen sind allenfalls auf Privatgrund möglich. In letzter Zeit hat es bereits Rechtsstreitigkeiten um eine Beschilderung gegeben, die nicht in der StVO enthalten ist: Ein Parkverbotsschild mit dem Zusatz "Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor." Solche oder ähnliche Schilder finden sich auf öffentlichen Parkflächen vor Aufladesäulen für Elektroautos. Einige Gerichte hielten bisher nicht viel von derartigen "Fantasieschildern" - so blieben Gemeinden bereits zum Teil auf ihren Abschleppkosten sitzen (z.B. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Az. 17 K 4293/12). Der Fall: An einer Ladestation am Straßenrand in Essen war ein Parkplatzschild mit dem Hinweis "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" angebracht. Ein Autofahrer parkte dort trotzdem seinen herkömmlichen VW Golf mit Verbrennungsmotor. Daraufhin erhielt er einen Bußgeldbescheid über zehn Euro. Er verweigerte die Zahlung, weil er keine Rechtsgrundlage dafür sah, das Parken an bestimmten Stellen nur für Elektroautos zu gestatten. Die Entscheidung: Nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung entschied das Oberlandesgericht Hamm in zweiter Instanz, dass das Schild ein rechtmäßiges Parkverbot beinhalte. Die Beschilderung stelle einen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung dar. Die Gemeinde dürfe eine solche Verfügung treffen. Nichtig sei diese nur dann, wenn sie offensichtlich fehlerhaft oder undurchführbar sei. Dies sei hier nicht der Fall. Im Übrigen hätten Verkehrsteilnehmer nicht selbst zu entscheiden, ob sie ein behördlich aufgestelltes Verkehrszeichen befolgen wollten. Das Bußgeld war hier also zu Recht verhängt worden.




Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 27. Mai 2014, Az. 5 RBs 13/14

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.



Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Der Fernbus-Markt boomt und das Potential für weiteres Wachstum ist riesig Werk Leipzig startet Serienproduktion des BMW 2er Active Tourer
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 01.07.2014 - 10:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1078586
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dorina Linssen
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211 477-2980

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 136 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Straßenverkehrsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.270
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 25


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.