InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Verfall einer Marke wegen Umwandlung zur Gattungsbezeichnung

ID: 1072515

Urteil des EuGH in der Rechtssache C-409/12 - Kornspitz

Gattungsbezeichnungen dürfen nicht als Marke registriert werden, um nicht zugunsten eines Markeninhabers monopolisiert zu werden. Umgekehrt kann es vorkommen, dass eine Marke, welche zum Zeitpunkt der Eintragung einen Fantasiebegriff darstellte, sich als allgemeine Bezeichnung für ein Produkt durchsetzt, sich also zur Gattungsbezeichnung entwickelt. In diesen Fällen muss der Markeninhaber fürchten, dass seine Marke auf Antrag eines Dritten gelöscht wird.

(IINews) - Ausgerechnet bei besonders bekannten Marken besteht die Gefahr, dass diese als Gattungsbezeichnung verwendet werden. Prominentes Beispiel ist die Marke „walkman“ des Herstellers Sony, welcher 2002 in Österreich der Markenschutz entzogen wurde.

Neben bekannten Marken stehen auch Marken für besonders innovative neue Produkte in der Gefahr, zur Gattungsbezeichnung zu werden, da eine andere Bezeichnung des Produkts womöglich noch gar nicht existierte.

Das Urteil des EuGH ist in insoweit erwähnenswert, als das Gericht klarstellte, dass es für die Erklärung des Verfalls einer Marke ausreichen kann, dass die Marke allein aus Sicht der Endverbraucher zur Gattungsbezeichnung geworden ist. Endverbraucher neigen gegenüber Händlern in der Regel wesentlich eher dazu, Marken als Gattungsbezeichnung zu verwenden. Im konkreten Fall hatte der österreichische Oberste Patent- und Markensenat über die Löschung der Marke „KORNSPITZ“ zu entscheiden. Der EuGH wurde im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens tätig. Unter der Marke „KORNSPITZ“ vertreibt der Markeninhaber eine Backmischung vornehmlich an Bäcker, welche hieraus Brötchen mit einer bestimmten Form herstellen. Diesen war gestattet, die Brötchen unter Verwendung der Marke „KORNSPITZ“ zu verkaufen. Ein Konkurrent des Markeninhabers vertritt die Auffassung, zumindest Endverbraucher sähen in dem Zeichen „KORNSPITZ“ die Gattungsbezeichnung für die aus der Backmischung hergestellten Brötchen und stellte einen Löschungsantrag. Nach dem Urteil des EuGH kann die Erklärung des Verfalls grundsätzlich allein auf die Sichtweise der Endverbraucher gestützt werden.

Eine Marke kann nur dann wegen Umwandlung zur Gattungsbezeichnung für verfallen erklärt werden, wenn dies infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit des Inhabers geschieht.

Im vorliegenden Fall stellte der EuGH klar, dass eine „Untätigkeit“ in diesem Sinne z. B. darin liegen kann, dass es der Markeninhaber unterlässt, die Verkäufer der Waren dazu zu bewegen, die Marke für den Vertrieb der Ware in stärkerem Maße zu benutzen.





Eine weitere Möglichkeit, die Umwandlung einer Marke zu Gattungsbezeichnung zu verhindern, besteht darin, konsequent gegen Dritte vorzugehen, welche die Marke ohne Zustimmung des Inhabers benutzen.

Auch die Werbung stellt natürlich ein taugliches Instrument dar, Einfluss auf die Wahrnehmung der Verbraucher auszuüben, um die Marke also solche darzustellen.

Fazit:

Die Bekanntheit einer Marke kann sich für den Inhaber als Bumerang erweisen, wenn sich die Marke zur generischen Bezeichnung für das Produkt entwickelt. Tritt der Inhaber dieser Entwicklung nicht entgegen, riskiert er im schlimmsten Fall den Verlust seines Markenrechts. Nach Auffassung des EuGH kann es für die Beurteilung, ob eine Marke sich zur Gattungsbezeichnung entwickelt hat, unter Umständen alleine auf die Auffassung der Endverbraucher ankommen.

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft ist eine Wirtschaftskanzlei mit einer Spezialisierung im Bereich des Geistigen Eigentums (Marken-, Design-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Urheberrecht) und des Wettbewerbsrechts. Darüber hinaus berät die Kanzlei in wirtschaftsrechtlichen Bereichen, wie Handels- und Gesellschaftsrecht, Zoll-, Außensteuer- und Steuerstrafrecht, Internationales Vertrags-, Lizenz-, Vertriebs-, IT- und Social-Media-Recht sowie bei Unternehmensgründungen auch mit Auslandsbezug und bei Fragen der Bilanzierung von geistigem Eigentum. Ferner angeschlossen ist eine eigene Mahn- und Zwangsvollstreckungsabteilung.

Die Kanzlei vertritt und berät seit Jahren national und international tätige Unternehmen u.a. der Schuh-, Leder-, Möbel-, Werbe-, IT- und Software-, Pharma-, Energie- und Luftfahrtbranche etc.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

WAGNER Rechtsanwälte webvocat® Partnerschaft,
Großherzog-Friedrich-Straße 40, 66111 Saarbrücken,
Tel. 0681 / 95 82 82-0, Fax 0681 / 95 82 82-10,
Email: wagner(at)webvocat.de
Internet: www.webvocat.de, www.geistigeseigentum.de, www.markenschützen.de, www.designschützen.de, www.ideenschützen.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Mit der MEDIAGROUP zurÜbertragung der WM gut gerüstet provalida: Individualisierung fördert die Kundenkommunikation
Bereitgestellt von Benutzer: webvocat
Datum: 16.06.2014 - 09:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1072515
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thorsten Dohmen LL.M.
Stadt:

Saarbrücken


Telefon: 0681/9582820

Kategorie:

Marketing & Werbung


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 474 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Verfall einer Marke wegen Umwandlung zur Gattungsbezeichnung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.273
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 37


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.