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Michael Oehme: Wiederanlagen bei Schneeballsystem sind zu versteuern

ID: 1064470

Wenn Göttinger Gruppe & Co. zu Steuernachzahlungen führt

(IINews) - St. Gallen, 26.05.2014. „Madoff, Kiener, Harksen - die wirklich
großen Anlagebetrüger erfreuen sich fast der gleichen
Bekanntheit wie prominente Fußballspieler oder Schauspieler“,
meint Michael Oehme, Consultant bei der CapitalPR AG aus
Sankt Gallen/Schweiz. Dabei waren es nahezu immer die
gleichen Modelle, mit denen die Kunden abgezockt wurden:
„Am Anfang werden den Kunden hohe Ausschüttungen
versprochen und sogar eingehalten. Viele springen darauf an
und getreu dem Motto ‚Gier frisst Hirn’ wird teilweise der letzte
Euro investiert, der auf dem Konto ist,“ so Oehme.

Die ausgezahlten „Renditen“ werden nicht selten aus
Neueinzahlungen neu gewonnener Anleger bedient. Das
können auch schon mal die Anleger sein, die im Vertrauen auf
entsprechend hohe Ausschüttungen nachzeichnen.
Schneeballsystem nennt man diese Vorgehensweise. Selbst
bei Wikipedia hat es Einzug gehalten (Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schneeballsystem). Das zeigt die
Relevanz. Unter einem Schneeballsystem - zumindest im
Kapitalanlagebereich - versteht man, wenn die Auszahlungen
oder Gutschriften (bei Wiederanlegern) nicht aus dem Erfolg
der Anlage stammen, sondern eben aus den Einzahlungen
nachfolgender Anleger.

Die seinerzeitige Göttinger Gruppe, nebst den Gesellschaften
Securenta/Langenbahn usw. musste sich vor Gericht ebenfalls
den Vorwurf gefallen lassen, sie betreiben ein
Schneeballsystem. Und Edda Castello von der
Verbraucherzentrale Hamburg erinnert das Geschäftsmodell
von Prokon ebenfalls an ein Schneeballsystem – Beweise
hierüber liegen allerdings noch nicht vor.

„Hart trifft es nun die Anleger in solchen Modellen, nachdem
die Einschätzung des Finanzgerichtes im Saarland zunächst
Hoffnung gemacht hatte. Denn viele haben ohnehin ihre
Einlage verloren und müssen nun fiktive Gewinne auch noch




versteuern“, erklärt der Kommunikationsberater und
Finanzmarktspezialist Michael Oehme. Dies betrifft diejenigen,
die sich die Renditen nicht haben auszahlen lassen, sondern
gutschreiben ließen bzw. wiederangelegt haben.

Immerhin der BGH hat nämlich entgegen den Saarländern
festgestellt, dass derartige Gutschriften aus
Schneeballsystemen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen
führen – und die sind nun mal zu versteuern. Da hilft auch
nichts, dass es sich beispielsweise bei den Kunden der
Göttinger Gruppe oft um Kleinanleger handelte, die monatlich
ihren Obolus leisteten und nun ins Leere schauen. Als einzige
Ausnahme lässt der BGH zu, dass nur derartige Beträge nicht
zu versteuern sind, deren Ausschüttung der Anbieter
zurückgewiesen hat oder andere Zahlungsmodalitäten
vereinbart hat, also meist nicht leistungsfähig war.

Für den Finanzmarktprofi und studierten Steuerrechtler
Oehme ist die Konsequenz zwar nachvollziehbar, der BGH
müsse sich dennoch fragen, ob er sozialverträglich handle.
Denn viele Marktteilnehmer fragen sich natürlich, ob es zu
derartigen Ausfällen wie bei Prokon oder der Göttinger Gruppe
gekommen wäre, wenn die zuständigen öffentlichen
Überwachungsämter schneller reagiert hätten. Zumal in der
Regel Kleinsparer betroffen wären, denen die zusätzliche
Belastung nun besonders wehtäte.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Michael Oehme, Dipl. Betriebswirt (FH) hat sich nach
Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst und bei einem
Bertelsmann-Unternehmen 1996 als Werbe- und
Kommunikationsberater (Spezialisierung Finanzsektor)
selbständig gemacht. Er war zudem über mehrere Jahre
Chefredakteur des Fachmagazins Finanzwelt sowie Alleinvorstand
des Verbands Deutscher Medienfonds. Als Journalist und
Fachbuchautor arbeitet er zudem für mehrere Medien. Bei
Veranstaltungen ist er ein gefragter Referent und Moderator.




Leseranfragen:

Michael Oehme
Multergasse 2a
CH-9004 St. Gallen
Tel: +41 71 226 6554
E-mail: kontakt(at)cpr-ag.ch
http://www.cpr-ag.ch



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Datum: 26.05.2014 - 15:54 Uhr
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Ansprechpartner: Michael Oehme
Stadt:

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Telefon: +41 71 226 6554

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