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KSK: Gesetzentwurf sieht umfassende Prüfungen in Betrieben vor

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(PresseBox) - Die Bundesregierung möchte die Regelungen zur Künstlersozialabgabe ändern. Das Ziel soll dabei sein, eine größere Abgabegerechtigkeit zu schaffen, da derzeit nicht jeder Unternehmer, der eigentlich Abgaben zahlen sollte, dies auch macht. In dem nun vorgelegten Gesetzentwurf finden sich folgende Neuerungen:
Für kleine Betriebe gibt es eine Bagatellgrenze von 450 Euro: Sofern die bezahlten Vergütungen diese Grenze nicht überschreiten, fallen keine Abgaben an.
Unternehmen mit mehr als 19 Beschäftigten sollen mindestens einmal in 4 Jahren geprüft werden. Aus dem Kreis der Unternehmen mit weniger Beschäftigten sollen 40% jährlich überprüft werden. Das Gesetz soll Anfang 2015 in Kraft treten.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
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Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor



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Datum: 05.05.2014 - 11:21 Uhr
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