InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Landgericht Duisburg spricht Rentnerin vollen Schadensersatz zu /
Commerzbank verurteilt: Fehlender Hinweis auf lange Laufzeit bei Schiffsfonds

ID: 1040983

(ots) - Ein Schiffsfonds-Anleger muss nicht mit einer
Laufzeit eines Fonds von 15 oder gar 20 Jahren rechnen. Dies urteilte
das Landgericht Duisburg in einem Prozess, den die Anlegerkanzlei
Sommerberg LLP für eine Mandantin gegen die Commerzbank AG führte
(Aktenzeichen 12 O 27/13).

Die Mandantin erwarb im Jahr 2007, bereits über 60jährig, eine
Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds "PRORENDITA VIER -
Britische Leben" und eine Beteiligung an dem Schiffsfonds
"CFB-Schiffsflotten-Fonds 3" zu einem Gesamtbetrag von über 97.000
EUR. Während die geplante Laufzeit des Lebensversicherungsfonds 15
Jahre betrug, war eine Kündigung der Schiffsfondsbeteiligung
frühestens zum 31.12.2031 möglich, also erst nach 24 Jahren. Zu
diesem Zeitpunkt wäre die Klägerin weit über 80 Jahre alt gewesen.

Der Berater der Commerzbank fragte die Klägerin im Rahmen der
Anlageberatung lediglich, ob sie "derzeit" auf das Geld verzichten
könne. Dies habe die Klägerin nach Auffassung des Landgerichts
Duisburg nur dahingehend verstehen können, dass maximal ein
mittelfristiger Anlagezeitraum vorliegt. Da der Berater auf die
langen Laufzeiten aber nicht hinwies, ist die Commerzbank nunmehr zur
Zahlung von vollem Schadensersatz nebst Zinsschaden verurteilt
worden.

Rechtsanwalt Krajewski von der Kanzlei Sommerberg LLP erklärt:
"Leider haben die Banken in der Vergangenheit nicht davor
zurückgeschreckt, alten Leuten langfristige Geldanlagen anzudrehen.
Uns sind Fonds bekannt, bei denen Anleger weit über 60, teilweise
über 80 Jahre alt waren, als sie auf Empfehlung ihrer Bank derartige
Fonds zeichneten."

Offensichtlich ist, dass viele Anleger von ihrer Geldanlage keinen
Nutzen mehr haben werden, da sie bei Ablauf des Anlagezeitraums nicht
mehr leben. Rechtsanwalt Krajewski: "Fonds mit einer Laufzeit von 15




Jahren und mehr sind grundsätzlich nicht für Menschen geeignet, die
bei Vertragsschluss schon über 60 Jahre alt sind."

Über die Sommerberg LLP:

Die Sommerberg LLP ist eine bundesweit im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätige Wirtschaftkanzlei und hat sich der
Interessenvertretung geschädigter Kapitalanleger verschrieben.



Pressekontakt:
Olaf Hasselbruch
Rechtsanwalt

Sommerberg LLP

Schlachte 41
28195 Bremen

Tel.: + 49 - 421 - 301 679 0
E-Mail: info(at)sommerberg-llp.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  W. P. Carey meldet Transaktionüber 115 Mio. EUR mit Bank Pekao in Polen 50 Jahre ethisches Investment in Deutschland
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.04.2014 - 13:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1040983
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Bremen


Telefon:

Kategorie:

Banken und Versicherungen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 214 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Landgericht Duisburg spricht Rentnerin vollen Schadensersatz zu /
Commerzbank verurteilt: Fehlender Hinweis auf lange Laufzeit bei Schiffsfonds
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Sommerberg LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Sommerberg LLP



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.218
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 86


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.