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Ratgeber: Reise stornieren

ID: 1021001


(LifePR) - Der langersehnte Traumurlaub steht endlich vor der Tür ? und plötzlich kommt etwas dazwischen! Ob Krankheit oder Todesfall, manchmal muss eine Reise leider storniert werden. Aber welche Rechte und Pflichten hat der Kunde dabei? Und vor allem: Wie teuer ist eine Stornierung? Das Reiseportal HolidayCheck.de stellt Wissenswertes zum Thema Reiserücktritt vor.
Bedingungen
Mit einer Buchung schließen Kunden einen Vertrag mit dem Reiseveranstalter ab. An diesen Vertrag sind beide Seiten gleichermaßen gebunden. Das Gesetz meint es aber gut mit den Reisenden. Ein Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich (vgl. § 651i BGB).
Ist dies der Fall, hat der Veranstalter keinen Anspruch auf den Reisepreis. Er darf aber eine Entschädigung verlangen. In der Regel: Reisepreis minus der ersparten Aufwendungen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter sind solche Gebühren meist als Rücktrittspauschale festgehalten.
Die Kosten sind prozentual und nach Zeitpunkt des Rücktritts gestaffelt. Auf HolidayCheck.de gibt es am Fuße der Startseite eine Liste mit den jeweiligen Veranstalter-AGBs.
Wurde nur Hotel, Flug oder eine Pauschalreise gebucht? Je komplizierter und umfassender das Reise-Paket geschnürt ist, desto höher können die Gebühren sein. Allgemein gilt: Je später storniert wird, desto teurer wird es.
Spezialfälle bei Last-Minute
Die Bedingungen bei sogenannten X-Reisen sind etwas spezieller. Die Reiseangebote sind nur kurzfristig und werden oft Last-Minute gebucht. Zudem werden sie aus Restangeboten für Hotels, Flüge und Transfers zusammengestellt. Weil der Veranstalter Flug und Hotel erst im Moment der Buchung einkauft und das Abreisedatum nahe ist, sind die Stornokosten in der Regel deutlich höher.
Pflichten des Veranstalters




Ist das Hotel überbucht oder gar geschlossen, muss der Veranstalter den Urlauber in einem gleich- oder höherwertigen Hotel am selben Ort ohne Zusatzkosten unterbringen oder ihm einen kostenlosen Rücktritt ermöglichen.
Das gleiche gilt für Preiserhöhungen von über fünf Prozent. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet die Reise so zu erbringen, wie sie dem Kunden zugesichert wurde - ohne wesentliche Leistungsänderung oder Mängel.
Auch höhere Gewalt ist ein Grund für eine kostenlose Stornierung (vgl. § 651j BGB). Dazu zählen unvorhersehbare, von außen kommende Ereignisse wie Terror, Krieg, schwere Naturkatastrophen. Urlauber können sich vorab beim Auswärtigen Amt in Berlin über bestehende Reisewarnungen informieren.
Versicherung
Schwere Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Tod von direkten Angehörigen sind häufig Gründe für einen Reiserücktritt. Eine Reiserücktrittsversicherung kann in solchen Fällen die Entschädigungskosten übernehmen.
Bei einigen Kreditkarten ist eine Rücktrittsversicherung inklusive. Dieser Service greift aber nur dann, wenn der gesamte Reisepreis mit derselben Kreditkarte bezahlt wurde. Am besten vorab bei der Bank über die Details informieren!
Wichtig: Die Reise muss sofort nach Eintritt des Versicherungsfalls storniert werden. Auch der Versicherer sollte unverzüglich informiert werden. Sonst kann es passieren, dass die Kosten nicht vollständig übernommen werden.

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Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 18.02.2014 - 11:28 Uhr
Sprache: Deutsch
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Urlaub & Reisen


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