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TÜV Rheinland: Bei mehreren Fahrstreifen gilt Rechtsfahrgebot / Notorischen Linksfahrern droht Bußgeld / Fahrstreifenwechsel nur beim Überholen erlaubt / Springen von Spur zu Spur nicht notwendig

ID: 1019598

(ots) - Grundsätzlich müssen Kraftfahrer auf Autobahnen oder
außerhalb von Ortschaften auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen in
einer Richtung die rechte Spur benutzen. In der Regel darf nur beim
Überholen auf die mittlere oder linke Spur gewechselt werden.
"Notorische Linksfahrer, die permanent und grundlos andere
Verkehrsteilnehmer behindern, verstoßen gegen das Rechtsfahrgebot und
müssen, wenn sie der Polizei auffallen, mit einem Bußgeld rechnen",
sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland.

Verbleib auf der Mittelspur in bestimmten Situationen erlaubt

Auf Autobahnen mit mehr als zwei Fahrstreifen müssen Autofahrer
prinzipiell die rechte Spur benutzen. Allerdings dürfen sie einigen
Gerichtsurteilen zufolge dann durchgängig auf der Mittelspur fahren,
wenn auf der rechten Fahrspur in größeren Abständen langsame
Fahrzeuge wie Lastwagen unterwegs sind und andere Verkehrsteilnehmer
nicht behindert werden. "Das permanente Springen von Spur zu Spur ist
in diesem Fall nicht erforderlich. Sind jedoch rechts weit und breit
keine anderen Fahrzeuge in Sicht, muss wieder dorthin gewechselt
werden", erklärt der TÜV Rheinland-Spezialist.

In Ortschaften freie Fahrstreifenwahl für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen

In geschlossenen Ortschaften ist für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen das
Rechtsfahrgebot auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Spuren für
eine Richtung aufgehoben. "Autofahrer dürfen laut
Straßenverkehrsordnung den Fahrstreifen frei wählen und rechts auch
schneller als links fahren, wenn sie die maximal erlaubte
Geschwindigkeit nicht überschreiten", unterstreicht TÜV
Rheinland-Fachmann Sander und ergänzt: "Ausgenommen davon sind jedoch
innerstädtische Autobahnabschnitte, die mit dem blauen
Autobahnverkehrszeichen gekennzeichnet sind."



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Datum: 14.02.2014 - 10:00 Uhr
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