InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

ARD begrüßt Entscheidung zur Filmförderung

ID: 1011341

(ots) - Die ARD hat die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes zum Filmförderungsgesetz (FFG) begrüßt.
ARD-Filmintendantin Karola Wille (Mitteldeutscher Rundfunk) sieht in
der Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eine
Bestätigung für eine bewährte Praxis zur Stütze der deutschen
Filmwirtschaft: "Die Karlsruher Richter haben die erhoffte Klarheit
geschaffen. Auf dieser Grundlage wird die ARD ihr finanzielles
Engagement für die Filmförderung von jährlich 9,3 Millionen Euro
inklusive Media-Leistungen und Mitteln für Gemeinschaftsproduktionen
in den nächsten Jahren fortsetzen. Das ist mehr, als der Gesetzgeber
verlangt und entspricht unserem deutlichen Bekenntnis zum deutschen
Kinofilm".



Pressekontakt:
MDR
Walter Kehr
Telefon: (0341) 300 6400
E-Mail: kommunikation(at)mdr.de



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden   Große FOCUS-Studie: pme Familienservice ist „beliebtester Arbeitgeber Deutschlands“
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.01.2014 - 16:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1011341
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Leipzig


Telefon:

Kategorie:

Medien & Unterhaltung


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 108 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"ARD begrüßt Entscheidung zur Filmförderung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARD Radio & TV (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARD Radio & TV



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 129


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.