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Tipps für den Alltag / Mit spitzem Bleistift rechnen / Was ist günstiger: Schaden regulieren lassen oder Selbstzahlen und Schadenfreiheitsrabatt behalten? (FOTO)

ID: 1009977


(ots) -
Beim Ausparken hat es gekracht. Die Stoßstange des vorderen Autos
ziert eine hässliche Schramme. Die eigene Schuld steht außer Frage.
In solch einem Fall werden sich viele Autofahrer an die Faustregel
erinnern: Bei Schäden bis zu 1.000 Euro lohnt es sich nachzudenken,
was günstiger kommt: Den gegnerischen Schaden aus der eigenen Tasche
zu zahlen oder ihn durch die Kfz-Versicherung regulieren zu lassen.
Doch die Schadenhöhe vor Ort richtig einzuschätzen, ist äußerst
schwierig. Viele Schäden erkennt selbst der Fachmann erst auf den
zweiten oder dritten Blick.

Darum unterstützen viele Versicherer ihre Kunden dabei, die
richtige Entscheidung zu treffen. Die HUK-COBURG beispielsweise
reguliert den gemeldeten Schaden und stellt sich am Ende heraus, dass
die Beseitigung des Schadens nicht mehr als 1.000 Euro gekostet hat,
erhält der Versicherte eine Beitragsgegenüberstellung. Dort wird ihm
für einen Zeitraum von drei Jahren gezeigt, wie sich seine Beiträge
entwickeln, wenn er den Schaden selbst bezahlt - er also eine
Rückstufung seiner Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) vermeidet -
oder wenn seine Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden reguliert und
sich die SF-Klasse verändert.

Anschließend kann der Unfallverursacher ein Jahr lang überlegen,
ob er zur Erhaltung seiner SF-Klasse den Schaden selbst zahlt. Fällt
der Entschluss zur Rückzahlung erst gegen Ende des Jahres, ist damit
sogar das Risiko ausgeschlossen, dass durch einen weiteren Unfall im
laufenden Jahr die Übernahme der Reparaturkosten nicht mehr
wirtschaftlich ist.

Ohne Polizei: Unfall selbst protokollieren

Bei reinen Blechschäden kommt die Polizei in der Regel nicht mehr,
um den Unfall aufzunehmen. Darum gehört ein europäischer
Unfallbericht unbedingt ins Handschuhfach. Füllen die Beteiligten ihn




sorgfältig aus, sind alle für eine Schadenregulierung nötigen Fragen
beantwortet. Übrigens ist dieser Bericht bei Verkehrsunfällen in
Deutschland kein Schuldanerkenntnis. Er wird von den Beteiligten
ausgefüllt, unterschrieben und an die jeweils zuständigen Versicherer
geschickt. Den Unfallbericht gibt es beim eigenen Kfz- Versicherer.



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HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
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96444 Coburg
Telefon: 09561 96-2099
Telefax: 09561 96-3680
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Datum: 24.01.2014 - 15:28 Uhr
Sprache: Deutsch
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