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Polnische Beschlagnahmung der Vermögenswerte eines deutschen Unternehmens wird rechtlich angefochten

ID: 1007497

(ots) -
Die in Berlin registrierte K.u.K. - E.F.I International GmbH
unternimmt rechtliche Schritte, um das Eigentum deutscher Besitzer
zurückzuerlangen, das von der Staatsanwaltschaft der polnischen Stadt
Wroclaw (Breslau) ohne Gerichtsbeschluss oder sonstige juristische
Befugnis beschlagnahmt worden war.

Dazu gehören Vermögenswerte aus vier Geschäftskonten
nicht-ortsansässiger Inhaber, die das deutsche Unternehmen in Polen
führt. Diese waren im März 2013 ohne Grund gesperrt und die Einlagen
beschlagnahmt worden.

Zu den beschlagnahmten Vermögenswerten gehören ausserdem drei
Fahrzeuge, die in der deutschen Hauptstadt Berlin unter dem Namen der
K.u.K. - E.F.I International GmbH angemeldet sind, und die am 6.
November in Polen von der Staatsanwaltschaft Wroclaw sichergestellt
wurden. Der Fahrer eines der Firmenwagen, ein deutscher Mitarbeiter,
wurde 36 Stunden lang ohne Anklage festgehalten, und sein Fahrzeug
wurde ohne Angabe von Gründen beschlagnahmt.

Hierbei handelt es sich den internationalen Rechtsanwälten der
K.u.K. - E.F.I International GmbH zufolge um einen Verstoss gegen das
bilaterale Abkommen über den Schutz bilateraler Investitionen, das
zwischen Deutschland und Polen besteht, sowie um einen Verstoss gegen
Artikel 231 des polnischen Strafgesetzbuches durch die
Staatsanwaltschaft Wroclaw.

Auf Empfehlung der polnischen Generalstaatsanwaltschaft war die
K.u.K. - E.F.I International GmbH zwischen 2011 und 2013 Gegenstand
einer umfassenden Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft des
Bundeslandes Berlin, bei der das Berliner Unternehmen in vollem
Umfang mit den deutschen Behörden kooperierte und sie bei ihren
Untersuchungen unterstützte, indem sie ihnen sämtliche erforderlichen
Dokumente und Informationen zur Verfügung stellte.

Diese wurden im Zuge der dreijährigen Untersuchungen eingehend




geprüft. Im Anschluss daran entschied die Berliner Staatsanwaltschaft
am 28. Oktober 2013, dass keinerlei Beweise für die Anschuldigungen
der polnischen Behörden gegenüber der K.u.K. - E.F.I International
GmbH, Zdiszlaw, Halina und Anna Kmetko vorlägen, und erklärte die
Untersuchungen für abgeschlossen.

Die Beschlagnahmung des Eigentums der K.u.K. - E.F.I International
GmbH durch die Staatsanwaltschaft Wroclaw erfolgte weder in
Rücksprache mit den Behörden in Deutschland noch auf der Grundlage
einer Entscheidung eines polnischen oder deutschen Gerichts oder
anderer juristischer Befugnisse. Daher wird die Rechtmässigkeit
dieser Massnahmen von den Berliner Rechtsberatern des Unternehmens
angezweifelt.

"Jetzt, im 21. Jahrhundert hat Polen seine Sowjetvergangenheit
abgeschüttelt, aber einige Mitarbeiter in den Behörden fallen immer
wieder in alte Strukturen zurück und verhalten sich so, wie man es
eher von einem 'Homo sowjeticus' erwarten würde", so ein Sprecher des
Unternehmens. "Polen ist ein wichtiges Mitglied der Europäischen
Union und unterstützt europäische Werte und europäisches Recht. Unser
Unternehmen arbeitet international auf europäischer Ebene und
respektiert die höchsten Standards für die Unternehmensführung, die
in der EU gelten. Eine solche Behandlung können wir nicht hinnehmen.
Wir glauben, dass unsere Vermögenswerte uns ohne angemessenes
juristisches Verfahren und ohne entsprechende Befugnis fortgenommen
wurden. Wir werden die Rechte unseres Unternehmens verteidigen und
versuchen, unser Eigentum über die zuständigen juristischen Wege und
in Übereinstimmung mit europäischem Recht zurückzubekommen."

Weitere Informationen finden Sie auf der Website
http://www.kmetkostory.org

Herausgegeben im Auftrag der K.u.K. - E.F.I International GmbH von
Macmillan PR Ltd.



Pressekontakt:
James Wilson, james(at)macmillanpr.eu, +32496120786

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Datum: 20.01.2014 - 14:44 Uhr
Sprache: Deutsch
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Banken und Versicherungen


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