EU-Parlament beschliesst Wasserausnahme in Konzessionsrichtilinie /
VKU fordert Absicherung des Erreichten auch in Freihandelsabkommen
(ots) - Anlässlich der heutigen Beschlussfassung
des Europaparlaments zur Dienstleistungskonzessionsrichtlinie begrüßt
der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) nochmals die Entscheidung,
den Wasserbereich aus der Richtlinie herauszunehmen. Dadurch wird die
zentrale Forderung des VKU in Bezug auf die Richtlinie erfüllt, für
die sich der VKU gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden
eingesetzt hatte.
VKU-Vizepräsident Michael Beckereit dazu: "Es war richtig und
wichtig, dass die Wasserwirtschaft aus dem Anwendungsbereich der
Richtlinie herausgenommen wurde. Die in den Entwürfen vorgesehenen
Ausschreibungspflichten hätten bei einer Umsetzung in geltendes Recht
tief in die Organisationsfreiheit der Kommunen bei der Gestaltung der
Trinkwasserversorgung vor Ort eingegriffen."
Die Herausnahme des Wassers aus der Richtlinie steht für einen
politischen Konsens: Über die Organisation der Versorgung mit dem
wichtigsten Lebensmittel soll vor Ort entschieden werden.
Wasserwirtschaft ist eine der wesentlichen Leistungen kommunaler
Daseinsvorsorge. Beckereit mahnt: "Der politische Konsens über die
kommunale Organisationsfreiheit in der Wasserwirtschaft darf durch
das zurzeit zwischen der EU und den USA verhandelte
Freihandelsabkommen nicht wieder unterlaufen werden". Grundsätzliches
Ziel des Abkommens ist es nach Angaben der Europäischen Kommission,
Handelshemmnisse, insbesondere Zölle und nichttarifäre Hemmnisse, zu
beseitigen und damit den Kauf und Verkauf von Waren und
Dienstleistungen zwischen der EU und den USA zu erleichtern. Dies
bedeutet aber auch, dass durch das Abkommen die Organisationsfreiheit
der Kommunen im Bereich der Wasserwirtschaft beeinträchtigt werden
kann. "Der beste Weg, dies zu verhindern", so Beckereit, "ist ein
Ausnahmebereich für die kommunale Wasserwirtschaft im Abkommen." Dies
bestätigt ein rechtswissenschaftliches Kurzgutachten des in Fragen
des europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts renommierten
Professors Markus Krajewski von der Friedrich-Alexander Universität
Erlangen-Nürnberg im Auftrag des VKU.
Die kommunale Wasserwirtschaft weiß sich mit ihrer Forderung nach
einer Absicherung der kommunalwirtschaftlichen Strukturen der
Wasserwirtschaft im Freihandelsabkommen im Einklang mit der neuen
Bundesregierung. Auch der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien
legt beim Thema Freihandelsabkommen Wert auf die Sicherung der
öffentlichen Daseinsvorsorge.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten
wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet
und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der
Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der
Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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Datum: 15.01.2014 - 13:17 Uhr
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