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Widerspruch gegen Steuerbescheid einlegen - DeMa Debitoren Management

ID: 1003474

Die DeMa Debitoren Management GmbH&Co.KG weist die Selbstständigen darauf hin, dass die Frist für den Widerspruch 4 Wochen beträgt.

(IINews) - Selbstständige haben die Möglichkeit gegen einen Steuerbescheid, welcher ihnen vom Finanzamt zugegangen ist, Widerspruch einzulegen.
DeMa Debitoren Management (http://dema-debitoren-information.de/steuerbescheid-widerspruch-einlegen/) GmbH & Co.KG weist die Selbstständigen darauf hin, dass die Frist für den Widerspruch 4 Wochen beträgt. Sollte die Frist allerdings auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag fallen, verlängert sich diese um den nächsten Werktag. Die Widerspruchsfrist fängt erst dann an zu laufen, wenn durch das zuständige Finanzamt eine ordnungsgemäße Belehrung abgegeben worden ist. Daher ist es erforderlich, dass die Möglichkeit dargelegt Widerspruch einzulegen, aber gleichzeitig ist auch die Einhaltung der Frist zu erwähnen. Weiter muss dem Selbstständigen der Name der Finanzbehörde mitgeteilt werden, an wen nun genau der Widerspruch erfolgen muss. Ist ein Widerruf per E-Mail möglich, muss dies ebenfalls erwähnt werden. Wenn Selbstständige nun einen Widerspruch gegen den entscheidenden Steuerbescheid einlegen wollen, rät die DeMa Debitoren Management (https://twitter.com/demadebitorenin) GmbH & Co.KG dazu, einige Formalitäten einzuhalten. Der Widerspruch kann als ungültig gewertet werden, erhält er nicht die entsprechenden Formalitäten. Es muss daher von dem Selbstständigen angegeben werden, welcher Steuerbescheid angefochten wird und welche Änderungen nun gefordert werden. Weiter ist es wichtig unbedingt, eine Begründung anzugeben.



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PresseKontakt / Agentur:

Dema Debitoren Management GmbH & CO KG
Heinrich Eigenseher
Bambergerstrasse 27b
91413 Neustadt
info(at)dema-debitoren.de
+49 9161 / 894270 11
http://www.dema-debitoren.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 10.01.2014 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1003474
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Ansprechpartner: Heinrich Eigenseher
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Kategorie:

Medien & Unterhaltung


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