Häusliches Arbeitszimmer absetzen- DeMa Debitoren Management
Viele Selbstständige nutzen die Gelegenheit und arbeiten von zu Hause aus. Es handelt sich somit in dem Raum, im welchem gearbeitet wird um ein häusliches Arbeitszimmer.
(IINews) - Viele Selbstständige nutzen die Gelegenheit und arbeiten von zu Hause aus. Es handelt sich somit in dem Raum, im welchem gearbeitet wird um ein häusliches Arbeitszimmer. Dieser Raum ist daher steuerlich absetzbar. Allerdings rät DeMa Debitoren (http://dema-debitoren-bearbeitung.de/dema-debitoren-managemnt-zeigt-das-haeusliche-arbeitszimmer-absetzen-so-gehts/) Management einige Dinge zu beachten, damit das Finanzamt auch das häusliche Arbeitszimmer als solches anerkennt.
Selbstständige sollten daher beachten, dass es sich bei dem häuslichen Arbeitszimmer um einen abgeschlossenen Raum handelt. Für das Finanzamt ist sonst nicht klar ersichtlich, dass dieser Raum nur für den betrieblichen Zweck, also zum Arbeiten genutzt wird. Es muss also unmissverständlich sein, dass dieser private Arbeitsraum den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt. Ist diese Tatsache für das Finanzamt nicht erkennbar, so wird dieser Raum nicht anerkannt.
Weiter müssen Selbstständige darauf achten, dass es nachweisbar ist, dass keinen andere Möglichkeit gibt zu arbeiten, als von zu Hause aus. Es muss also nachgewiesen werden, dass es keine anderen Büroräume gibt, in welchen gearbeitet werden kann.
Selbstständige, die beispielsweise Besitzer eines Mehrfamilienhauses sind, können in einer Etage, in welcher sich nicht die Wohnung befindet, noch ein extra Zimmer anmieten, in welchem gearbeitet wird. Aus Sicht des Finanzamtes, wird dieses Zimmer als "außerhäuslich" gewertet und kann somit als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Die DeMa Debitoren (http://dema-debitoren-neustadt-aisch.de) Management rät den Selbstständigen daher dazu, gewisse Vorgaben zu beachten, damit das häusliche Arbeitszimmer vom Finanzamt problemlos anerkannt wird.
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Datum: 09.01.2014 - 12:40 Uhr
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