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Autoscheiben: Vollständig von Schnee und Eis befreien / TÜV Rheinland: Guckloch reicht nicht aus / Windschutzscheibe nachts abdecken

ID: 1000871

(ots) - Vereiste oder mit Schnee bedeckte Autoscheiben
schränken im Winter die Sicht und somit auch die Sicherheit ein.
Deshalb gilt: "Laut Straßenverkehrsordnung muss die Sicht aus dem
Auto vollständig möglich sein. Ein Guckloch in der Windschutzscheibe
reicht nicht aus. Ansonsten drohen Bußgelder oder, im Falle eines
Unfalls, Probleme mit der Versicherung", erklärt Hans-Ulrich Sander,
Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Auch die Motorhaube, das Dach
und der Kofferraum müssen vor der Fahrt vollständig von Eis und
Schnee befreit sein. Andernfalls können abfliegender Schnee oder
Eisplatten zu einer großen Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer
werden.

Motor nicht warmlaufen lassen

Für Autofahrer, die ihr Fahrzeug auf der Straße parken müssen,
empfiehlt es sich, die Windschutzscheibe mit einer Abdeckung vor
Frost zu schützen. Wer es komfortabel haben möchte, kann sich eine
Standheizung einbauen lassen. Diese hilft, die Scheiben abzutauen und
den Innenraum sowie gegebenenfalls den Motor zu erwärmen. "Den Motor
im Stand warmlaufen lassen ist verboten. Es schadet der Umwelt und
erhöht den Verschleiß des Motors", erklärt TÜV Rheinland-Fachmann
Sander.

Ausreichend Frostschutz im Scheibenwischwasser

Im Winter muss zudem das Scheibenwischwasser Frostschutzmittel auf
Alkoholbasis in ausreichender Menge enthalten. Noch immer gibt es
Autofahrer, die stattdessen Brennspiritus hinzufügen. Doch der
enthält keinerlei Reinigungszusätze. Gerade bei modernen Fächerdüsen
führt das zu Verkrustungen an den Düsen und Schlieren auf der
Scheibe, was zu gefährlichen Sichtbehinderungen führen kann. Die
Scheibenwischer abends abklappen, um zu verhindern, dass sie über
Nacht festfrieren. Frostschutzmittel und Eiskratzer sind an allen
Prüfstellen von TÜV Rheinland erhältlich. Damit die Autotüren nicht




festfrieren, empfiehlt es sich, die Dichtungsgummis mit Talkum,
Silikon oder Glycerin zu behandeln. Übrigens: "Der Türschlossenteiser
gehört in die Hosen- oder Manteltasche und nicht ins Auto", betont
TÜV Rheinland-Spezialist Hans-Ulrich Sander.



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Datum: 02.01.2014 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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