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Mietrechtsreform 2013 stärkt Vermieterrecht bei Mietnomaden

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(IINews) - Vermieter haben die Qual der Wahl und können sich für den Mieter entscheiden, der ihm am geeignetsten und zuverlässigsten erscheint. Leider ist das nicht immer der Fall und Mieter, die zu Beginn einen perfekten Eindruck gemacht haben, stellen sich als Mietnomaden heraus. Sie prellen die Miete, bleiben bis zur Zwangsräumung in der Wohnung und hinterlassen nach ihrem Auszug eine verwüstete Wohnung. Der erste Eindruck muss nicht von Dauer sein. Einem Mietnomaden zu erliegen, ist für die meisten Vermieter ein Albtraum. Nicht nur nervlich, sondern auch finanziell. Aufgrund der Mietrechtsreform 2013 ändert sich für den Vermieter etwas Grundlegendes und im Hinblick auf Mietnomaden etwas Positives. Die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen informiert über die Änderung.

Berliner Räumung

Mieter, die keine Miete zahlen, häufig ihre Wohnungen wechseln und diese verwahrlosen lassen, werden als Mietnomaden bezeichnet. Sie stellen den Vermieter vor großen Problemen. Dank der Mietrechtsreform 2013 erhalten Vermieter in dieser Hinsicht nun rechtliche Unterstützung. Das bedeutet: Mieter werden per gerichtlicher Sicherungsanordnung dazu verpflichtet, eine Geldsumme einzuzahlen. Damit soll für den Vermieter der wirtschaftliche Schaden begrenzt werden. Für den Fall, dass der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, erhält der Vermieter die Möglichkeit, die Wohnung im Wege einer einstweiligen Verfügung räumen zu lassen. Damit soll verhindert werden, dass der Vermieter einen größeren finanziellen Schaden erleidet, wenn der Mieter am Ende des oft langwierigen Gerichtsverfahrens nicht in der Lage ist, die von ihm geschuldeten Mietzahlungen an den Vermieter zu leisten. In Zukunft tritt die „Berliner Räumung“ in Kraft. Die Wohnungsräumung beschränkt sich nun darauf, den Mieter aus dem Besitz der Wohnung zu setzen. Kosten für den Transport und die Einlagerung des Mobiliars entfallen für den Vermieter.

Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen steht die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen jederzeit zur Verfügung.







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Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 23.09.2013 - 13:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 949641
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Gierschner
Stadt:

Gießen


Telefon: 0641-930286

Kategorie:

Immobilien & Hausbau


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung

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steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

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