InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

EuGH: Schadensersatz bei mehr als drei Stunden verspätete Ankunft am Endziel

ID: 938572

Der EuGH hat mit einem aktuellen Urteil Fluggästen, die das Endziel ihrer Flugreise aufgrund einer Flugverspätung mehr als drei Stunden später erreichen, einen Schadensersatzanspruch zugesprochen.


(IINews) - Im zugrunde liegenden Sachverhalt verklagte ein Fluggast die Air France. Die Klägerin hatte Flüge von Bremen über Paris und anschließend über Sao Paolo bis in die Stadt Asunción (Paraguay) gebucht. Wegen einer Verspätung des Fluges von Bremen nach Paris von etwas weniger als drei Stunden verpasste sie ihren Anschlussflug und musste einen Flug auf derselben Strecke zu späterer Zeit nachbuchen. Insgesamt erreichte die Klägerin ihr Endziel mit einer Verspätung von mehr als elf Stunden.

Der EuGH prüfte die einschlägigen unionsrechtlichen Normen und bejahte einen Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz für die eingetretene Verspätung.
Im Falle von Flugverspätungen und -streichungen können Fluggäste in vielen Fällen eine Kompensation des entstandenen Schadens geltend machen. Die Airlines haben ihre ganz eigene Strategie entwickelt, um solche Fluggastforderungen und -beschwerden in langen Warteschleifen und zähen Schriftwechseln zu ersticken. Ein mit der Sache betrauter Rechtsbeistand wird Ihnen dabei helfen, Ihren Anspruch effizient und mit Entschiedenheit zeitnah durchzusetzen.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass die Einschaltung eines Rechtsbeistands in außergerichtlichen Verfahren gegen Airlines mit Anwaltskosten für die betroffenen Fluggäste verbunden ist. Das stimmt so nicht! Das Rechtsanwaltshonorar wird nicht von Ihrer Entschädigungssumme abgezogen. Es wird der Airline zusätzlich auferlegt. Die Kosten unserer Beauftragung tragen also nicht Sie, sondern die Airline. So erhalten Sie die volle Entschädigungssumme ohne Abschläge.

Ihr Flug wurde gestrichen oder hatte eine Verspätung? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der Advovox Rechtsanwalts GmbH. Erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen mit unseren umfangreichen Kenntnissen im Reise- und Fluggastrecht.

EuGH, Urteil v. 26.02.2013 - C-11/11
Quelle: Pressemitteilung 18/13 des EuGH





Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:




Leseranfragen:

Landsberger Allee 117a, 10407 Berlin



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 04.09.2013 - 16:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 938572
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sven Krüger
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 - 224875 28

Kategorie:


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 268 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"EuGH: Schadensersatz bei mehr als drei Stunden verspätete Ankunft am Endziel"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Advovox Rechtsanwalts GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Advovox Rechtsanwalts GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.210
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 110


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.