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Mit Fachanwalt erfolgreich gegen Kündigung angehen

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Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis und die Angst ist groß. Wie sieht die Zukunft aus? Und wie kann ich mich gegen die Kündigung wehren.

(IINews) - Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis und die Angst ist groß. Wie sieht die Zukunft aus? Und wie kann ich mich gegen die Kündigung wehren. Bei der Verteidigung gegen eine Kündigung lassen sich zwei Ziele verfolgen: Eine Abfindung oder die Weiterbeschäftigung. Gegen eine Kündigung lässt sich zum einen außergerichtlich und zum anderen vor Gericht angehen. Dabei muss eine 3-Wochen-Frist eingehalten werden, sonst ist die Zeit verstrichen und die Kündigung wird wirksam. Damit diese Frist eingehalten wird und die Verteidigung gegen eine Kündigung Erfolg haben kann, ist es sinnvoll, sich eine fachliche Unterstützung zu holen. Die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen erklären, auf welche Schritte es bei einer Kündigung ankommt.

Kompetenz gefragt

Ob Verteidigung gegen betriebsbedingte Kündigungen, Verteidigung gegen verhaltensbedingte Kündigungen oder Vereidigung gegen krankheitsbedingte Kündigungen. Wer sich einer Kündigung von seinem Arbeitgeber ausgesetzt sieht, muss sich verteidigen. Gerade dann, wenn er diese als unbegründet ansieht. Wer sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen möchte, muss zunächst eine Frist einhalten. Innerhalb von drei Wochen ist das der Fall. Denn wenn ein Arbeitnehmer nicht spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht klagt, wird die Kündigung bis auf wenige Sonderfälle als wirksam angesehen und es lässt sich nichts mehr dagegen unternehmen. Eine Kündigung fällt in den Bereich des Arbeitsrechtes und unterliegt vielen Gesetzen. Wer sein Recht erhalten möchte, sollte sich deshalb einem Rechtsanwalt anvertrauen. Er wird die Kündigung auf seine Wirksamkeit überprüfen und wenn erforderlich, die notwendigen Schritte einleiten, um erfolgreich gegen diese anzugehen und im Interesse des Mandanten zu handeln.

Für ausführliche Informationen zum Thema und zu sämtlichen weiteren Dienstleistungen stehen die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zur Verfügung.







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Ansprechpartner:Rechtsanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter
Marktstraße 8
18528 Bergen auf Rügen
Telefon: +49 03838 / 25 71 10
Telefax: +49 03838 / 25 71 15
E-Mail: rae(at)dobiasch-richter.de
Homepage: www.dobiasch-richter.de



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Datum: 29.05.2013 - 15:43 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Alexander Dobiasch
Stadt:

Bergen auf Rügen


Telefon: 03838-257110

Kategorie:

Vermischtes


Meldungsart: PresseMitteilung
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