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Intertainment AG: Vorläufige ungeprüfte Jahreszahlen 2012 der Intertainment AG

ID: 825213

(IINews) - (DGAP-Media / 28.02.2013 / 20:05)

Vorläufige ungeprüfte Jahreszahlen 2012 der Intertainment AG

München, 28. Februar 2013 - Die Intertainment AG, München, hat das
Geschäftsjahr 2012 nach vorläufigen ungeprüften Konzernzahlen mit einem
Konzernjahresüberschuss in Höhe von 14,7 (im Vorjahr Konzernfehlbetrag
-22,4) Mio. Euro abgeschlossen. Wie bereits in den Vorperioden verfügte
Intertainmentüber nahezu kein signifikantes operatives Geschäft mehr. Das
aktuelle Konzernergebnis ist im Wesentlichen durch die Entkonsolidierung
der Phoenix Media GmbH - aufgrund der in 2012 erfolgten Eröffnung des
Insolvenzverfahrens - mit einem bloßen Entkonsolidierungseffekt in Höhe von
insgesamt 15,3 Mio. Euro geprägt. Der Intertainment Konzern verzeichnete in
der aktuellen Berichtsperiode ein Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit in Höhe von -0,5 Mio. Euro. Im vergleichbaren
Vorjahreszeitraum hatte es insbesondere aufgrund des verlorenen
Rechtsstreits in den USA noch -35,0 Mio. Euro betragen.

Im Einzelabschluss weist die Intertainment AG nach ungeprüften vorläufigen
Zahlen einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -1,0 (i.V. -19,5) Mio. Euro aus,
der wie bereits im Vorjahr insbesondere aus den laufenden Verwaltungskosten
der Gesellschaft und weiterem Wertberichtigungsbedarf gegen
Tochterunternehmen resultiert. Das vorläufige Eigenkapital der
Intertainment AG beträgt -9,8 Mio. Euro, nach -8,9 Mio. Euro zum 31.
Dezember 2011.

Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr 2012 sowie nach Ende des
Berichtszeitraums

Beteiligung an SightSound Technologies Holding LLC

Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die vollständig
abgeschriebene 10%-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound
Technologies Holding LLC. Unverändert befindet sich SightSound Technologies
Holding LLC in den USA in einer juristischen Auseinandersetzung mit Apple




bezüglich der bestehenden Patente und deren Durchsetzung. SightSound hatte
im Oktober 2011 eine Patentverletzungsklage gegen Apple eingereicht, die
sich auf die iTunes-Plattform bezieht. Die der mündlichen Verhandlung
vorgelagerte Dokumentenproduktionsphase im Rahmen dieses Verfahrens ist
nach Kenntnisstand von Intertainment nahezu abgeschlossen. Weitere Details
zum zeitlichen Verlauf des Verfahrens sollen im März 2013 von den Parteien
mit dem Gericht besprochen werden. Zudem konnte SightSound in 2012 im
Rahmen der Patentstreitigkeiten mit Napster einen Vergleich erzielen.
Dieser unterliegt strengen Vertraulichkeitsvorgaben. Intertainment ist aus
diesem Vergleich kein Geld zugeflossen.

Finanzierung des Intertainment AG Konzerns

Zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit war Intertainment auch im
Berichtszeitraum mangels ausreichender operativer Einnahmen auf die
finanzielle Unterstützung des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH
angewiesen. Dieser gewährte in 2012 Intertainment weitere Darlehenüber
insgesamt 0,4 Mio. Euro. Für die Darlehen liegen unbefristete qualifizierte
Rangrücktritte vor. Zinsen wurden nicht ausbezahlt.

Kapitalerhöhung der Intertainment AG

Anfang November hat die Intertainment AG eine Kapitalerhöhung aus
genehmigtem Kapital durchgeführt. Diese wurde durch die MK Medien
Beteiligungs GmbH unter Ausschluss der Bezugsrechte derübrigen
Altaktionäre gezeichnet. Im Rahmen der Kapitalerhöhung wurde das
Eigenkapital durch die Ausgabe von 117.400 neuen Aktien zu einem Preis von
1,2785 Euro je Aktie um insgesamt 150.095,90 Euro erhöht. Der Ausgabekurs
der neuen Aktien entsprach dem aktienrechtlich zulässigen Mindestbetrag.
Die Kapitalerhöhung diente zur Verbesserung der sehr schwierigen
Eigenkapitalsituation und zur Deckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs
des Unternehmens.

Am 19. Februar 2013 hat der Vorstand der Intertainment AG mit Zustimmung
des Aufsichtsrates die Durchführung einer weiteren Kapitalerhöhung aus
genehmigtem Kapital beschlossen, durch die das Eigenkapital durch die
Ausgabe von bis zu 195.312 neuen Aktien zu einem Preis von rund 1,2785 Euro
je Aktie um insgesamt bis zu 250.000,00 Euro erhöht wird. Das Bezugsrecht
derübrigen Aktionäre ist nicht ausgeschlossen. Die MK Medien Beteiligungs
GmbH hat für diese Kapitalerhöhung eine Zeichnungsgarantieüber bis zu 0,25
Mio. Euro abgegeben.

Insolvenz der Phoenix Media GmbH und Entkonsolidierung

Nach der Niederlage im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank im
vierten Quartal 2011 hat die Phoenix Media GmbH (ehemals INTERTAINMENT
Licensing GmbH) im März 2012 im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs den
Schiedsspruch anerkannt. Die Ansprüche der Comerica Bank gegen die Phoenix
Media GmbH auf Erstattung ihrer Anwalts- und Verfahrenskosten bleiben
unverändert bestehen. Aufgrund des Schiedsspruchs hatte die Phoenix Media
GmbH am 30. November 2011 Insolvenz angemeldet. Das Insolvenzverfahrenüber
das Vermögen der Phoenix Media GmbH wurde im April 2012 eröffnet. Zu diesem
Zeitpunkt wurde die Phoenix Media GmbH entkonsolidiert. Im Rahmen des
Insolvenzverfahrens fand 2012 der erste Berichts- und Prüfungstermin statt.
Weitere Erkenntnisse liegen Intertainment derzeit nicht vor.

Sonstige Angaben

Das Finanzierungsrisiko der Intertainment besteht - aufgrund des nahezu
nicht vorhandenen operativen Geschäftes - unverändert fort. Auch gelten die
im Geschäftsbericht 2011 dargestellten sonstigen Angaben, Prognosen und
Risiken weiterhin.

Intertainment wird den Finanzbericht mit dem geprüften Konzern- und
Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2012 voraussichtlich im April 2013
veröffentlichen. Die Hauptversammlung ist für August 2013 geplant.


Ende der Pressemitteilung

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Emittent/Herausgeber: Intertainment AG
Schlagwort(e): Unternehmen

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Intertainment AG
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Fax: +49 (0)89 21699-11
E-Mail: investor(at)intertainment.de
Internet: http://www.intertainment.de
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WKN: 622360
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart


Ende der Mitteilung DGAP-Media
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202690 28.02.2013

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