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Wann bekomme ich eine Pflegestufe?

ID: 789488

(IINews) - Bei der Entscheidung der Pflegestufe ist ausschlaggebend, wie viele Minuten täglich pflegerische Hilfe in Anspruch genommen wird, z. B. Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftliche Verrichtungen.

Der § 14 SGB XI besagt, was Hilfebedarf im Sinne des Gesetzes ist.

Nicht immer erfolgt eine korrekte Einschätzung Ihres Pflegebedarfs durch den Gutachter des Medizinischen Dienstes.
Hier können wir Ihnen unsere Beratung und Hilfe bei den Formalitäten anbieten.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PresseKontakt / Agentur:

PflegeSG GbR
Sylvia Grünert
unabhängige Pflegegutachterin
und Marlies Jänisch

Jordanstraße 12
04177 Leipzig

kostenlos: 0800 795 84 24

E-Mail: info(at)pflegesg.de
Webseite: www.pflegesg.de



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Bereitgestellt von Benutzer: opusbonum
Datum: 29.12.2012 - 20:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 789488
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sylvia Grünert
Stadt:

Leipzig


Telefon: kostenlos: 0800 795 84 24

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.12.2012

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