InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Vorsicht bei Einbindung von Open-Source Software in IT-Projekt

ID: 770415


(PresseBox) - Wer Open-Source Software ? und seien es nur wenige Zeilen Programmcode ? in sein IT-Projekt einbinden will, sollte vorab unbedingt eine Prüfung der Open-Source Lizenz vornehmen, unter der die Software lizenziert wurde.
Was viele nicht wissen ist, dass viele der Open-Source Lizenzen einen strengen, so genannten Copyleft-Effekt aufweisen. Das bedeutet, dass die gesamte Software, die mit Hilfe des Open-Source Codes erstellt bzw. mit diesem angereichert wurde, wieder unter dieselbe Open-Source-Lizenz gestellt werden muss. Das Ergebnis wäre unter anderem, dass der Quellcode einer eigentlich für die kommerzielle Vermarktung vorgesehenen Software komplett offen gelegt und zur Bearbeitung aller freigegeben werden muss.
Es gibt verschieden strenge Anforderungen zu dem genannten Copyleft-Effekt. Hier eine kleine Übersicht:
Copyleft-Effekt (wird im Gegensatz zu dem Begriff Copyright verwendet)
?Streng (z.B. GPL): Bearbeitung muss unter derselben Lizenz weitergegeben werden.
?Weich (z.B. MPL, LGPL): Bearbeitung kann in gewissem Umfang unter abweichende Bedingungen gestellt werden.
?Ohne (z.B. BSD, Apache): Bearbeitung darf unter andere Lizenz gestellt werden.
Fazit
Ohne vorherige Prüfung, unter welcher Lizenz der zur Verwendung vorgesehene Programmcode steht, sollte keinesfalls Open-Source Software integriert werden. Die Lizenzbedingungen sind in Ihrem Kern nach deutschem Recht als einbezogene AGB wirksam und zu beachten. Hierzu gibt es bereits einige Urteile. Im Zweifel sollte ein Fachanwalt für IT-Recht hinzugezogen werden, da die Wirkung der ? meist auf US-Recht basierenden Lizenzbedingungen ? schwer abgeschätzt werden kann.
Timo Schutt
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte - IT-Recht & Medienrecht
Unsere moderne Anwaltskanzlei ist hoch spezialisiert auf die Bereiche Event, IT und Medien.




Die Kanzlei um die beiden Gründer und Fachanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke vertritt bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der IT- und Medienbranche.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte ist Ihre IT-Recht & Medienrecht Kanzlei.

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte - IT-Recht & Medienrecht
Unsere moderne Anwaltskanzlei ist hoch spezialisiert auf die Bereiche Event, IT und Medien.
Die Kanzlei um die beiden Gründer und Fachanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke vertritt bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der IT- und Medienbranche.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte ist Ihre IT-Recht & Medienrecht Kanzlei.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Ehrung für herausragende pädagogische Leistungen / Umfrage: Klare Mehrheit für Alkoholverbot in Zügen
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 26.11.2012 - 11:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 770415
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Karlsruhe


Telefon:

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 137 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Vorsicht bei Einbindung von Open-Source Software in IT-Projekt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.210
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 146


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.