InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Vermietungseinkünfte steuerlich optimal gestalten

ID: 582602

Die verbilligte Vermietung von Wohnungen oder Häusern an Familienangehörige ist oft ein geschicktes Gestaltungsmittel zur Optimierung der Einkommensteuerbelastung im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der Gesetzgeber hat mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes bei der verbilligten Wohnraumüberlassung den Grenzwert von 56% auf 66% der ortsüblichen Miete angehoben.

(IINews) - Bisher mussten Steuerpflichtige bei der verbilligten Wohnraumüberlassung bei einer reduzierten Miete, die zwischen 56% und 75% der ortsüblichen Miete betrug eine sogenannte Totalüberschussprognose erstellen. Die Finanzämter forderten diese Prognose häufig bei der Vermietung an nahe Angehörige an. Ab 2012 ist diese Verpflichtung entfallen.

Rainer Neuhaus von Willer & Partner in Bremen, weist darauf hin, dass bei einer verbilligten Vermietung von Wohnraum von weniger als 66% der ortsüblichen Miete ab 2012 generell eine Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil vorzunehmen ist. Darauf folgt, dass die Werbungskosten sich nur anteilig steuerlich auswirken. Bei Erreichen der Grenze von 66% wird jetzt von einer Vollentgeltlichkeit ausgegangen, so dass ein ungekürzter Werbungskostenabzug zugelassen ist. Steuerberater Neuhaus rät jedoch dazu, die Grenze nicht auszureizen, da durch einen Anstieg der ortsüblichen Miete bei unveränderter Höhe der verbilligten Miete die steuerliche Grenze ungewollt unterschritten wird. Weitere Informationen zu Vermietungseinkünften, Steuererklärungen sowie zahlreiche Steuertipps sind unter www.willer-partner.de zu finden.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft Willer & Partner gehört zu den modernsten des Landes Bremen. Sie vereinen die Qualifikation, Fachkompetenz und Persönlichkeit der einzelnen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit hochwertigen Qualitätssicherungsprozessen und modernster Infrastruktur und bieten Beratung für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen auf höchstem Niveau.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Unsere Kanzlei gehört zu den modernsten des Landes Bremen. Sie vereint die Qualifikation, Fachkompetenz und Persönlichkeit der einzelnen Steuerberater mit hochwertigen Qualitätssicherungsprozessen und modernster Infrastruktur und bieten Beratung für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen auf höchstem Niveau.

Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat erneut mit Erfolg am gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätskontrollverfahren (Peer Review) teilgenommen und ist dadurch bis zum 25. November 2016 befugt, handelsrechtliche Pflichtprüfungen durchzuführen.



PresseKontakt / Agentur:

Sie erreichen uns unter der folgenden Anschrift:

Willer, Kettenburg, Heyduck & Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Hutfilterstraße 2/4
28195 Bremen

Tel.: 0421 - 17565-0
Fax.: 0421 - 17565-55

E-Mail: info(at)willer-partner.de
URL: www.willer-partner.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Die günstigste Autoversicherung für den BMW X3 SUV Einführung des Mindestlohns in der Taxibranche: Fluch oder Segen?
Bereitgestellt von Benutzer: WillerUndPartner
Datum: 27.02.2012 - 15:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 582602
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rainer Neuhaus
Stadt:

Bremen


Telefon: 0421 - 175650

Kategorie:

Steuer & Finanzen


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.02.2012

Dieser Fachartikel wurde bisher 2057 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Vermietungseinkünfte steuerlich optimal gestalten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rainer Neuhaus (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung ...

Bereits nach aktuellem Recht haben Ärzte und Zahnärzte die Möglichkeit des Zusammenschlusses in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Zu beachten ist allerdings, dass die Musterberufsordnung für Ärzte das Erbringen von ärztlichen ...

Alle Meldungen von Rainer Neuhaus



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.210
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 143


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.